Kommunale Wärmeplanung

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sind Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist diese Planung bis zum 30. Juni 2028 abzuschließen.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Ziel ist es, eine langfristige Strategie für eine nachhaltige, bezahlbare und zukunftssichere Wärmeversorgung zu entwickeln und damit aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Deutschland strebt an, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden – die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.

Als fachliche Dienstleister wurden die OVAG gemeinsam mit dem Nachunternehmen der TransMIT GmbH mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Der Projektstart ist voraussichtlich für Mai 2026 vorgesehen. Die gesamte Bearbeitungsdauer – von der Analyse bis zum Beschluss des Wärmeplans durch die Gemeindevertretung – wird etwa 15 bis 18 Monate betragen.

Im Rahmen der Wärmeplanung wird das gesamte Gemeindegebiet systematisch analysiert. Dazu gehören insbesondere:

  • Bestandsanalyse: Grundlage der kommunale Wärmeplanung - Hauptbestandteil ist die Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Gebäudetypen, Baualtersklassen und die bestehenden Versorgungsstrukturen.
  • Potenzialanalyse: Systematische Untersuchung der Möglichkeiten zur Reduzierung des Wärmebedarfs sowie die Identifikation von Potenzialen zur lokalen Nutzung von erneuerbaren Energiequellen für die Wärmeversorgung wie zum Beispiel Solarthermie, Geothermie oder vorhandener Abwärmepotenziale.
  • Zielszenario: Entwicklung eines möglichen Szenarios einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung für das Jahr 2045 auf Grundlage der Bestands- und Potentialanalyse. Inhalt ist die Darstellung und Bewertung von möglichen Wärmeversorgungsgebieten mit den verschiedenen Wärmeversorgungsarten (Wärmenetz, Wasserstoffnetz oder dezentrale Wärmeversorgung).
  • Umsetzungsstrategie: Mögliche Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf Grundlage erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme bis zum Zieljahr 2045. Grundlage hierfür ist die vorgeschaltete Bestands- und Potenzialanalyse, sowie das Zielszenario.

Der Wärmeplan – als nicht-verbindliches, strategisches Planungsinstrument – dient dabei als Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die kommunale Verwaltung und bildet eine wichtige Grundlage für zukünftige Entscheidungen im Bereich der Wärmeversorgung.

 

Präsentation vom Infoabend am 17.06.26

Einladung Infoverstaltung 17. Juni 2026

Amtliche Bekanntmachung über den Beschluss zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 13Abs.2 WPG i.V.m. §13 Abs.1 Satz 1 WPG gemäß § 13Abs.2 WPG i.V.m. §13 Abs.1 Satz 1 WPG

April 26-Gemäß § 4 Abs. 2 Gesetz zur Wärmeplanung (WPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO) ist die Gemeinde Langgöns zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Nach § 4 Abs. 2 WPG müssen Kommunen unter 100.000 Einwohner diese bis zum 30.Juni 2028 durchführen. Insofern muss die Gemeinde Langgöns einen solchen Wärmeplan bis diesem Stichtag erarbeiten.

Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden wie Langgöns ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln Kommunen eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bei.

Kommunale Wärmepläne gliedern sich nach § 13 WPG in folgende Schritte:

  • Eignungsanalyse nach § 14 WPG
  • Bestandsanalyse nach § 15 WPG
  • Potenzialanalyse nach § 16WPG
  • Zielszenarien nach § 17 WPG
  • Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG

Am Ende des Verfahrens steht ein Wärmeplan gemäß § 23 WPG, der nach § 25 Abs. 1WPG spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen ist; zugleich sind die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei entsprechendem Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung).