Schiedsamt
Zuständigkeiten:
Das Schiedsamt
Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten verfügt die Gemeinde Langgöns über fünf Schiedsämter.
Das Schiedsamt kann bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Beispiele für Privatdelikte sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung.
In manchen Fällen muss zuerst das Schiedsamt angerufen werden – oder eine andere von der Landesjustizverwaltung anerkannte Gütestelle – um im Falle eines erfolglosen Schlichtungsversuches beim Amtsgericht klagen zu können, so bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 Euro, bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten und bei Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, soweit die Tat nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist.
Lang-Göns
Karl-Heinz Luh
Obergasse 24
35428 Langgöns
Tel. 0 64 03 - 58 25
Dornholzhausen/Niederkleen
Uwe E. Thomas
Schulstr. 5
35428 Langgöns
Tel. 0172 - 69 04 421
Oberkleen
Michael Panzer
Mittelweg 2
35428 Langgöns
Tel. 0 64 47 - 88 78 11
E-Mail schiedsamt.oberkleen@freenet.de
Cleeberg und Espa
Arndt Wagner
Fuchsgraben 21
35428 Langgöns
Tel. 0175 - 52 45 112