Planen / Bauen:
Bauleitplanung Gemeinde Langgöns
Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen aktueller Bauleitplanverfahren zu nehmen. Die hier veröffentlichenten Bebauungspläne der Gemeinde Langgöns dienen lediglich zu Informationszwecken. Wenn Sie Fragen haben und rechtsverbindliche Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.
Bekanntmachungen
Aktuelle Bauleitplanung
Rechtskräftige Bauleitpläne
Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns
Bebauungsplan „Interkommunales Industriegebiet LOG-SERVE“ der Stadt Butzbach und der Gemeinde Langgöns mehr
Inkrafttreten für den Teilbereich der Gemeinde Langgöns
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihren Sitzungen am 24.10.2011 den Bebauungsplan „Industriegebiet LOG-SERVE“ Teilbereich Gemeinde Langgöns gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierten Gestaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 Hessische Bauordnung i.d.F.v. 15.01.2011 als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Teilbereich der Gemeinde Langgöns des o.g. Bebauungsplanes tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan „LOG-SERVE“ mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, Zimmer U5, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Bebauungsplan „Industriegebiet Log-Serve“ Teilbereich Langgöns mehr
Bauleitplanung “Am Lindenbaum, Lang-Goens“
- Gemeinde Langgöns, Ortsteil Lang-Göns, Bebauungsplan „Am Lindenbaum“ -3. Änderung mehr
- Begründung, Bebauungsplan, „Am Lindenbaum“ -3. Änderung mehr
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bebauungsplan, „Am Lindenbaum“ -3, Änderung mehr
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Lindenbaum“ – 3. Änderung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB mehr
Bebauungsplan "Süd-Ost", 1. Erweiterung "Am Fauerbacher Rain" Ortsteil Lang-Göns
- Bekanntmachung Flächennutzungsplanänderung mehr
- Flächennutzungsplanänderung mehr
- Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mehr
- Zusammenfassende Erklärung zur Flächennutzungsplanänderung mehr
- Bekanntmachung Bebauungsplan/Inkrafttreten mehr
- Bebauungsplan Satzung mehr
- Begründung zum Bebauungsplan mehr
- Umweltbericht mehr
- Geotechnische Untersuchung mehr
- Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan mehr
Änderung des Flächennutzungsplanes u. Bebauungsplan "An der Butzbacher Str.", Ortsteil Niederkleen
- Bekanntmachung Flächennutzungsplanänderung mehr
- Flächennutzungsplanänderung mehr
- Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mehr
- Zusammenfassende Erklärung zur Flächennutzungsplanänderung mehr
- Bebauungsplan Satzung mehr
- Begründung zum Bebauungsplan mehr
- Umweltbericht mehr
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Ansprechpartner
Bauamt
Martin Bramer
Gemeindeverwaltung Langgöns
St.-Ulrich- Ring 13
35428 Langgöns
Zimmer U5
Tel 06403 9020 - 24
Fax 06403 9020 - 51
E-Mail m.bramer(at)langgoens(dot)de