Steueramt
Tag | Öffnungszeiten | |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Zuständigkeiten:
Finden Sie in unserem Digitalen Rathaus entsprechende Formulare mehr
Neue Grundsteuerbescheide ab Januar 2025
Neue Grundsteuerbescheide ab Januar 2025
Im Januar 2025 erhalten Grundstückseigentümer in der Gemeinde Langgöns neue Grundsteuerbescheide. Grundlage hierfür sind die durch die Grundsteuerreform vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheide, die bereits an jeden Eigentümer ergangen sind.
Die Gemeindevertretung Langgöns hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 für 2025 die bestehenden Grundsteuer-Hebesätze bestätigt:
- Grundsteuer B 365 %
- Grundsteuer A 332 %
Rückwirkende Erhöhungen sind bis zum 30.06.2025 möglich und auf Grund der angespannten Haushaltssituation zu erwarten. Sie erhalten in diesem Fall neue Bescheide.
Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Widersprüche oder Fragen betreffend Höhe und Zusammensetzung des Grundsteuermessbetrages sind daher ausschließlich an das Finanzamt Gießen zu richten:
Finanzamt Gießen Telefon: 0641 4800 100
Schubertstr. 60 E-Mail: poststelle@fa-gis.hessen.de
35392 Gießen
Bei Fragen zu Eigentumswechsel, Namensänderungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte an Frau Junker, Telefon Steueramt: 06403-9020-21.
Falls noch nicht geschehen, machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie der Gemeindekasse ein SEPA Lastschriftmandat. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert Zahlungserinnerungen, Mahnungen u.ä. bei verspäteter Zahlung. Unter der Internetadresse www.langgoens.de in der Rubrik „Steuern/Finanzen“ können Sie bequem Ihr SEPA Einzugsformular eingeben und online an die Gemeinde versenden.
Gerne können Sie auch das SEPA Formular telefonisch oder per Mail anfordern.
Bei Fragen zu Zahlungen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse. Telefon Gemeindekasse: 06403-9020-27/-37/-12)
Steueramt und Kasse der Gemeinde Langgöns
Formulare für die Steuererklärung 2024
Das Finanzamt bevorzugt seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg.
Daher stellen die Finanzämter den Kommunen keine Formulare mehr für die Steuererklärung 2024 zur Verfügung. Auch im Rathaus der Gemeinde Langgöns können Sie daher keine Vordrucke mehr erhalten.
Wenn Sie die Unterlagen trotzdem in Papierform benötigen, müssen Sie diese direkt beim zuständigen Finanzamt anfordern.
Beachten Sie gegebenenfalls die geltenden Abgabefristen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die neue Grundsteuerreform
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Gießen, Telefon: 0641-4800-100 oder per E-Mail: poststelle@fa-gis.hessen.de
Achtung: Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.1.2023 verlängert.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung - die Einheitswerte - für verfassungswidrig erklärt hat, müssen für alle Grundstücke in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das Flächen-Faktor-Verfahren, dass sie für ihr Grundstück nur die Grundstücksgröße und die Wohnfläche oder die Nutzungsfläche (bei anderer Nutzung als zu Wohnzwecken) in ihre Erklärung eintragen müssen. Darüber hinaus sind lediglich allgemeine Angaben zum Grundstück, Angabe des Finanzamtsaktenzeichens und zu den Eigentumsverhältnissen in der Erklärung erforderlich. Zur Berechnung des Faktors wird der Bodenrichtwert der Zone, in der das betreffende Grundstück liegt, mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde verglichen. Das Flächen-Faktor-Verfahren ist somit einfach und gerecht. Diese Berechnung erfolgt ausschließlich beim Finanzamt Gießen.
Zunächst erhalten im Januar 2022 alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken einen Grundsteuer B Jahresbescheid, auf dem das erforderliche Finanzamtsaktenzeichen abgedruckt ist. Dies wird für die Übermittlung der Daten an das Finanzamt benötigt. Weiterhin erhalten Sie ein Informationsschreiben.
Das Finanzamtsaktenzeichen für die Grundsteuer A entnehmen Sie Ihrem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt.
Für die Umsetzung der Reform ist das Finanzamt darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt Gießen einreichen.
Für die Abgabe der Erklärung haben Sie vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Achtung! Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.1.2023 verlängert.
Informationen des Landes Hessen mehr
Hebesatz
Hier finden Sie den aktuellen Hebesatz in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Langgöns mehr
Anmeldung
Rechtzeitig an die Anmeldung Ihres Hundes denken!
Damit die Hundehalter keinen Verstoß gegen bestehendes Steuerrecht begehen, weisen wir darauf hin, dass noch nicht angemeldete Hunde umgehend auf dem Steueramt der Gemeinde Langgöns anzumelden sind. Es werden in nächster Zeit stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.