Steueramt

Sachbearbeiterin
Nicole Junker
E5
06403 902052

Tag Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Zuständigkeiten:

Gewerbesteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Grundsteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Hundesteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Zweitwohnungssteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Die neue Grundsteuerreform

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Gießen, Telefon: 0641-4800-100 oder per E-Mail: poststelle@fa-gis.hessen.de

Achtung: Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.1.2023 verlängert.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung - die Einheitswerte - für verfassungswidrig erklärt hat, müssen für alle Grundstücke in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das Flächen-Faktor-Verfahren, dass sie für ihr Grundstück nur die Grundstücksgröße und die Wohnfläche oder die Nutzungsfläche (bei anderer Nutzung als zu Wohnzwecken) in ihre Erklärung eintragen müssen. Darüber hinaus sind lediglich allgemeine Angaben zum Grundstück, Angabe des Finanzamtsaktenzeichens und zu den Eigentumsverhältnissen in der Erklärung erforderlich. Zur Berechnung des Faktors wird der Bodenrichtwert der Zone, in der das betreffende Grundstück liegt, mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde verglichen. Das Flächen-Faktor-Verfahren ist somit einfach und gerecht. Diese Berechnung erfolgt ausschließlich beim Finanzamt Gießen.

Zunächst erhalten im Januar 2022 alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken einen Grundsteuer B Jahresbescheid, auf dem das erforderliche Finanzamtsaktenzeichen abgedruckt ist. Dies wird für die Übermittlung der Daten an das Finanzamt benötigt. Weiterhin erhalten Sie ein Informationsschreiben.

Das Finanzamtsaktenzeichen für die Grundsteuer A entnehmen Sie Ihrem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt.

Für die Umsetzung der Reform ist das Finanzamt darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt Gießen einreichen.

Für die Abgabe der Erklärung haben Sie vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Achtung! Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.1.2023 verlängert.

Informationen des Landes Hessen mehr

Hebesatz

Hier finden Sie den aktuellen Hebesatz in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Langgöns  mehr

Anmeldung

Rechtzeitig an die Anmeldung Ihres Hundes denken!

Damit die Hundehalter keinen Verstoß gegen bestehendes Steuerrecht begehen, weisen wir darauf hin, dass noch nicht angemeldete Hunde umgehend auf dem Steueramt der Gemeinde Langgöns anzumelden sind. Es werden in nächster Zeit stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.