Steueramt
Tag | Öffnungszeiten | |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Zuständigkeiten:
Finden Sie in unserem Digitalen Rathaus entsprechende Formulare mehr
Hebesatz
Hier finden Sie den aktuellen Hebesatz in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Langgöns mehr
Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 2025
veröffentlicht am 31.03.2025
Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025
Im Rahmen der Haushaltsplanungen zum Haushaltsplan 2025 ergab sich leider die Notwendigkeit, die Hebesätze der Gemeindesteuern anzupassen. Dies ist bis zum 30.06. des laufenden Jahres zulässig. Die Gemeindevertretung hat die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer rückwirkend zum 01. Januar 2025 beschlossen. Die geänderte Hebesatzsatzung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Langgöns am 20. Februar 2025 veröffentlicht.
Der neue Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wird von 332 v.H. auf 395 v.H. und für Grundsteuer B von 365 v.H. auf 395 v.H. erhöht.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ändert sich von 370 v.H. auf 395 v.H.
Die neuen Steuerbescheide werden in den nächsten Tagen an alle Steuerpflichtigen verschickt.
Falls noch nicht erfolgt, machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie der Gemeindekasse ein SEPA Lastschriftmandat. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert möglicherweise Zahlungserinnerungen, Mahnungen usw.
In der Rubrik Digitales Rathaus „Finanzen/Steuern und Gebühren“ können Sie bequem Ihre Einzugsermächtigung eingeben und online an die Gemeinde versenden.
Formulare für die Steuererklärung 2024
Das Finanzamt bevorzugt seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg.
Daher stellen die Finanzämter den Kommunen keine Formulare mehr für die Steuererklärung 2024 zur Verfügung. Auch im Rathaus der Gemeinde Langgöns können Sie daher keine Vordrucke mehr erhalten.
Wenn Sie die Unterlagen trotzdem in Papierform benötigen, müssen Sie diese direkt beim zuständigen Finanzamt anfordern.
Beachten Sie gegebenenfalls die geltenden Abgabefristen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Info Gemeindekasse
Für die Fälligkeiten der Steuern, Gebühren und Abgaben gelten folgende Zahlungsintervalle:
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
Wasser-/Kanalgebühren, Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Gewerbesteuer
- 01.07. Hundesteuer
- 01.11. Pachten
- jeweils am 15. eines Monats - Kindergartengebühren
Wählen Sie den einfachen und bequemen Weg der Zahlung und erteilen Sie uns eine Vollmacht zum Bankeinzug. Diesen Einzug können Sie widerruflich erteilen. Einer Abbuchung durch uns, können Sie jederzeit bei Ihrer Bank widersprechen.
Anmeldung
Rechtzeitig an die Anmeldung Ihres Hundes denken!
Damit die Hundehalter keinen Verstoß gegen bestehendes Steuerrecht begehen, weisen wir darauf hin, dass noch nicht angemeldete Hunde umgehend auf dem Steueramt der Gemeinde Langgöns anzumelden sind. Es werden in nächster Zeit stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.