Steueramt

Sachbearbeiterin
Nicole Junker
E5
06403 902052

Tag Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Zuständigkeiten:

Gewerbesteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Grundsteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Hundesteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Zweitwohnungssteuer

Zimmer: E 5

Telefon: 06403-9020-21


Finden Sie in unserem Digitalen Rathaus entsprechende Formulare mehr

Hebesatz

Hier finden Sie den aktuellen Hebesatz in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Langgöns  mehr

Im Januar 2026 erhalten Grundstückseigentümer und Gewerbesteuerpflichtige in der Gemeinde Langgöns neue Bescheide.

Die Gemeindevertretung Langgöns hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 für 2026 folgende Hebesätze bestätigt:

  • Grundsteuer B           475 %
  • Grundsteuer A           475 %
  • Gewerbesteuer           435 %
  • Grundsteuer C        2.375 %

Informationen zur Grundsteuer C 

Allgemeinverfügung zur Grundsteuer C mehr

Hebesatzsatzung Grundsteuer C mehr

Karte Cleeberg mehr
Karte Dornholzhausen mehr
Karte Espa mehr
Karte Lang-Göns mehr
Karte Niederkleen mehr
Karte Oberkleen mehr

Zahlungsinformationen

Falls noch nicht geschehen, machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie der Gemeindekasse ein SEPA Lastschriftmandat. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert Zahlungserinnerungen, Mahnungen u.ä. bei verspäteter Zahlung. 

Gerne können Sie auch das SEPA Formular telefonisch oder per E-Mail anfordern.

Bei Fragen zu Zahlungen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse.

Telefon Gemeindekasse: 06403-9020-27/-37/-12)

Steueramt und Kasse der Gemeinde Langgöns

Formulare für die Steuererklärung 2024

Das Finanzamt bevorzugt seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg.

Daher stellen die Finanzämter den Kommunen keine Formulare mehr für die Steuererklärung 2024 zur Verfügung. Auch im Rathaus der Gemeinde Langgöns können Sie daher keine Vordrucke mehr erhalten.

Wenn Sie die Unterlagen trotzdem in Papierform benötigen, müssen Sie diese direkt beim zuständigen Finanzamt anfordern.

Beachten Sie gegebenenfalls die geltenden Abgabefristen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Info Gemeindekasse

Für die Fälligkeiten der Steuern, Gebühren und Abgaben gelten folgende Zahlungsintervalle:

  • 15.02.
  • 15.05.
  • 15.08. 
  • 15.11.

Wasser-/Kanalgebühren, Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Gewerbesteuer

  • 01.07.       Hundesteuer
  • 01.11.       Pachten
  • jeweils am 15. eines Monats -  Kindergartengebühren

Wählen Sie den einfachen und bequemen Weg der Zahlung und erteilen Sie uns eine Vollmacht zum Bankeinzug. Diesen Einzug können Sie widerruflich erteilen. Einer Abbuchung durch uns, können Sie jederzeit bei Ihrer Bank widersprechen.

Anmeldung

Rechtzeitig an die Anmeldung Ihres Hundes denken!

Damit die Hundehalter keinen Verstoß gegen bestehendes Steuerrecht begehen, weisen wir darauf hin, dass noch nicht angemeldete Hunde umgehend auf dem Steueramt der Gemeinde Langgöns anzumelden sind. Es werden in nächster Zeit stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.