Standesamt

Postfach-Funktion
Allg. Postfach Standesamt
E2
06403 902052

Standesbeamtin
Lisa Schmidt-Weichmann
E2
06403 902052

Standesbeamtin i.V.
Denise Marsteller
E2
06403 902052

Zuständigkeiten:

Eheschließungen

Zimmer: E 2

Telefon: 06403-9020-28


Einbürgerungen

Zimmer: E 2

Telefon: 06403-9020-26


Geburten

Zimmer: E 2

Telefon: 06403-9020-28


Namensänderungen

Zimmer: E 2

Telefon: 06403-9020-28


Personenstandswesen

Zimmer: E 2

Telefon: 06403-9020-28


Staatsangehörigkeit

Zimmer: E 2

Telefon: 06403-9020-28


Sterbefälle

Zimmer: E 2

Telefon: 06403-9020-26


Personenstands - Urkundenanforderung

Im Digitalen Rathaus können Sie verschiedene Urkunden über die untenstehenden Links bequem online beantragen

  • Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister
  • Voranmeldung Eheschließungen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunde oder Abschrift aus dem Sterberegister

mehr

Pro Urkunde wird eine Gebühr von 12,00 € erhoben. Jede weitere Urkunde der gleichen Art welche im selben Bestellvorgang beantragt wird, kostet 6,00 €.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen ausschließlich Urkunden von Personenstandsfällen ausstellen können, die auch von unseren Standesämtern beurkundet wurden. Das heißt, das Ereignis muss beim Standesamt Langgöns, Lang-Göns, Niederkleen, Cleeberg oder Kleenheim beurkundet worden sein. Der Ereignisort kann sich hierbei vom Namen des Standesamtes unterscheiden. Bitte beachten Sie, dass für den Ortsteil Dornholzhausen bis zum 31.12.1976 das Standesamt Hüttenberg zuständig war und wir hierzu keine Personenstandsregister führen.

Nutzerkonto

Gleichzeitig steht Ihnen auch das vom Land Hessen bereitgestellte Nutzerkonto für die Registrierung mit unterschiedlichen Authentifizierungsniveaus zur Verfügung. Auch die Bereitstellung des Bürger- und Servicekontos erfolgt kostenlos. Weitere Informationen zum Start des OZG-Projektes „Standesamtsportal“ und des Bürger und Service-Kontos des Landes Hessens finden Sie hier.

Eheschließungen

Der Tag der Eheschließung ist für alle Beteiligte ein wichtiger Tag, doch bis es soweit ist diesen in vollen Zügen genießen zu können müssen auch hier einige amtliche Schritte vorab getätigt werden.

Zunächst muss die Eheschließung angemeldet werden - das bedeutet, die Ehevoraussetzungen der Eheschließenden werden zunächst vom zuständigen Standesamt geprüft.

 

Zuständiges Standesamt

Zur Anmeldung der Eheschließung ist grundsätzlich Ihr Wohnsitzstandesamt zuständig. Sie kontaktieren also zunächst das Standesamt in dem Ort wo einer der Partner mit Hauptwohnsitz angemeldet ist. Dies gilt auch wenn Ihre Trauung an einem anderen Ort in Deutschland stattfindet.

 

Anmeldungen zur Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist ab dem Tag der Anmeldung sechs Monate gültig.

Die vorzulegenden Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung sind sehr individuell und variieren je nach Lebensumstand.

Eine individuelle Beratung zu den erforderlichen Unterlagen geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen erhalten, vereinbaren beide Eheschließenden bitte zwingend einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung mit den Mitarbeitern des Standesamts.

 

Umwandlung Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Seit dem 01.Oktober 2017 wurde die standesamtliche Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht. Hierzu gelten die gleichen Regelungen wie im Text oben genannt.

Wenn Sie bereits eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen (nur möglich, wenn Ihre begründete Lebenspartnerschaft noch besteht und weder durch rechtskräftiges Aufhebungsurteil noch durch den Tod eines der Lebenspartner beziehungsweise eine der Lebenspartnerinnen aufgelöst ist) benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung: 

  • Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister - erhältlich bei dem Standesamt bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt (nur wenn ein Partner nicht in Langgöns mit Hauptwohnsitz gemeldet ist)

Auch zur Anmeldung der Eheschließung bei Umwandlung bitten wir Sie vorab telefonisch einen Termin mit den Mitarbeitern des Standesamts zu vereinbaren.

Sterbefälle

Ein Sterbefall ist fristgerecht, spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes, beim zuständigen Standesamt zu melden.

 

Zuständiges Standesamt

Für die Beurkundung des Sterbefalls ist das Standesamt des Bezirkes zuständig, in dem der Sterbefall eingetreten ist. Der Wohnsitz oder übliche Aufenthaltsort des Verstorbenen spielt dabei keine Rolle.

Im Todesfall eines nahen Angehörigen müssen Hinterbliebene trotz der belastenden Ausnahmesituation viele Dinge organisieren und entscheiden. Dazu gehört unter anderem die amtliche Beurkundung des Todesfalls.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Personen dazu verpflichtet sind, einen Sterbefall beim Standesamt zu melden. In der Regel erfolgt die Sterbefallanzeige persönlich im Standesamt.

Zur mündlichen Anzeige sind nach §29 Abs.1 PStG folgende Personen verpflichtet:

1. Jede Person, die mit dem Verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat,
2. Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. Jede andere Person, die bei Todeseintritt anwesend war oder Kenntnis vom Sterbefall hat.

Tritt der Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim ein, sind die Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen (schriftliche Sterbefallanzeige).

Im Regelfall kümmert sich der beauftragte Bestatter/die Pietät um die Abwicklung der Sterbefallanzeige. Der Bestatter reicht die benötigten Unterlagen beim Standesamt ein und erhält im Anschluss die Sterbeurkunde.

Geburten

Da es in Langgöns kein Krankenhaus oder eine Geburtsklinik gibt, sind Geburten in Langgöns eher selten. Und doch kommt hin und wieder eine Hausgeburt vor, vielleicht weil es so geplant ist oder der Nachwuchs es eilig hat.

Allerdings gibt es in Lang-Göns seit in paar Jahren auch ein Geburtshaus, in dem man sein Kind zur Welt bringen kann oder eine Hausgeburt geplant werden kann.

 

Zuständiges Standesamt

Geburten können beim Standesamt Langgöns nur angezeigt werden, wenn ein Kind tatsächlich in der Gemarkung Langgöns geboren wurde. Die Geburt eines Kindes ist dann binnen einer Woche anzuzeigen, der Tag der Geburt ist nicht mitzurechnen. Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

 

Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

 

Unterlagen

bei miteinander verheirateten Eltern

  • Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
  • oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
  • von der Hebamme ausgestellte Bescheinigung über die Geburt soweit sie bei der Geburt zugegen war

bei nicht miteinander verheirateten Eltern

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Personalausweis oder Reisepass
  • von der Hebamme ausgestellte Bescheinigung über die Geburt soweit sie bei der Geburt zugegen war

falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde

  • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters

 

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft für ein Kind kann jederzeit anerkannt werden:

Das heißt

  • schon vor der Geburt des Kindes

oder

  • zu einem späteren Zeitpunkt nach der Geburt des Kindes

 

Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung

Wenn Sie der Vater eines Kindes sind und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.

Für eine Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Die Erklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Für die gebührenfreie Vaterschaftsanerkennung können Sie sich an das Standesamt oder an das Jugendamt wenden. Alternativ gebührenpflichtig an einen Notar.

 

Personenstandsrechtliche Auswirkungen einer Vaterschaftsanerkennung

Wenn die Vaterschaft bereits vor der Geburt rechtswirksam anerkannt worden ist, wird der Vater direkt im Geburtsregister des Kindes beurkundet und in der Geburtsurkunde aufgeführt.

Erfolgt die Anerkennung erst zu einem späteren Zeitpunkt, also nachdem das Kind geboren wurde und die Geburt bereits vom Standesamt beurkundet wurde, wird das Geburtsregister ergänzt und eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.

Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.

 

Wichtig: auf dem Standesamt können Sie nur die Vaterschaftsanerkennung öffentlich beglaubigen lassen – die Sorgerechtserklärung kann hier nicht abgegeben werden. Möchten Sie beide Erklärungen gleichzeitig abgeben wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Jugendamt.

 

Unterlagen

Für die Anerkennungserklärung des Vaters:

• Personalausweis, Reisepass des Vaters

• Geburtsurkunde des Vaters

Für die Zustimmungserklärung  der Mutter:

• Personalausweis, Reisepass der Mutter

• Geburtsurkunde der Mutter

• wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters

Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir  internationale Urkunden oder eine beglaubigte Übersetzung.

Standesamt Lang Göns

Heiraten im alten Rathaus in Oberkleen

Heiraten in der Trauscheune Lang-Göns

Die Trauscheune ist neue und dritte Traulocation in Langgöns 

Ab sofort kann man sich in einer „Trauscheune“ das Ja-Wort geben. Das Ehepaar Harry und Conny Windirsch aus Lang-Göns machen es möglich: Sie stellen zu festgelegten Terminen während des Sommers ihre private Scheune in der Schillerstraße für Trauungen zur Verfügung. Dann verwandelt sich ihre Scheune in ein richtiges Standesamt.