Umweltamt

Umwelt-u. Kulturbeauftragter
Uwe Müller
U8
06403 902050

Umweltsach-bearbeiter
Lukas Friedrich
U8
06403 902052

Zuständigkeiten:

Umweltschutz

Zimmer: U8

Telefon: 06403-9020-16


Frühwarnsystem zum Starkregen- und Hochwasserschutz seit 2023

Starkregen- sind auch Sie betroffen?

 

Um das zu prüfen wurde im Rahmen der Starkregenanalyse eine animierte Starkregengefahrenkarte in Auftrag gegeben. Hier können Sie nachschauen, inwieweit Sie bei einem Starkregen gefährdet sind. Weiterhin wurden an gefährdeten Stellen sechs Pegelmesser und neun Niederschlagsmesser installiert, damit die Bevölkerung sowie die Feuerwehr bei einer Gefahrenlage schnell reagieren kann.

 

Vermehrter Rattenbefall in den Ortsteilen der Gemeinde Langgöns – Mithilfe der Bevölkerung dringend erforderlich

Langgöns, Mai 2026 – In den vergangenen Wochen wurde in fast allen Ortsteilen der Gemeinde Langgöns ein vermehrtes Auftreten von Ratten festgestellt. In der Kerngemeinde häufen sich die Sichtungen extrem.

Die Gemeindeverwaltung nimmt die Situation sehr ernst und geht jeder Meldung bzw. Sichtung im Einzelnen nach.

Ratten finden vor allem dort ideale Lebensbedingungen, wo sie leicht Zugang zu Nahrung und Unterschlupf haben. Ein wesentlicher Faktor für die Ausbreitung ist dabei unsachgemäße Entsorgung von Abfällen und Essensresten. Daher ist die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung.

Die Gemeinde Langgöns bittet daher eindringlich um Beachtung folgender Hinweise:

  • Keine Essensreste oder Fette über die Toilette oder die Abwasserleitungen zu entsorgen. Diese bieten in der Kanalisation eine ideale Nahrungsquelle und fördern die Vermehrung von Ratten.
  • Biotonnen konsequent nutzen und ordnungsgemäß verschließen. Offene oder überfüllte Tonnen ziehen Schädlinge an.
  • Keine Abfälle oder Speisereste in Straßengräben, auf Feldern oder in der freien Natur entsorgen. Dies gilt ausdrücklich auch für Waldgebiete und Feldränder.
  • Komposthaufen richtig anlegen. Speisereste wie Fleisch, Fisch oder gekochte Lebensmittel gehören nicht auf den offenen Kompost.
  • Tierfütterung im Außenbereich vermeiden. Offenes Futter für Haustiere oder Wildtiere lockt ebenfalls Ratten an.
  • Grundstücke sauber halten. Unrat, Sperrmüll oder ungesicherte Lagerplätze bieten ideale Verstecke und Nistmöglichkeiten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Ratten nicht nur ein hygienisches Problem darstellen, sondern auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen können. Umso wichtiger ist ein gemeinsames und verantwortungsbewusstes Handeln.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Auffälligkeiten oder vermehrte Sichtungen von Ratten umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden, damit gezielt reagiert werden kann.

Nur durch die konsequente Einhaltung dieser Maßnahmen kann eine nachhaltige Eindämmung des Problems erreicht werden.

Gemeinde Langgöns

Liste aller öffentlichen Ladestationen im Gemeindegebiet

Heckenrückschnitt: Wichtige Infos zur Brut- und Setzzeit

Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Brut- und Setzzeit, die bis zum 30. September dauert. In dieser Phase steht der Schutz von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren im Vordergrund. Daher sind starke Rückschnitte, das vollständige Entfernen von Hecken und Sträuchern sowie andere größere Eingriffe in Gehölze grundsätzlich nicht erlaubt. mehr Infos

Schutz vor Afrikanischer Schweinepest: Speisereste gehören immer in den Mülleimer

Illegale Entsorgung von Ast- und Strauchschnitt ist strengstens verboten

Mit dem nahenden Ende der Frostperiode beginnen wieder überall die Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern. Leider fallen hierbei oft große Mengen an Ast- und Strauchschnitt an, der einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden muss.

Hierbei ist die einfachste Lösung das Schreddern der anfallenden Äste vor Ort und das verteilen des Häckselmaterials. Sollten Sie selbst keinen Schredder besitzen, kann hiermit evtl. ein Nachbar aushelfen oder man leiht sich ein leistungsstarkes Gerät in einem Baumarkt oder bei einem anderem Geräteverleiher.

Kleinere Mengen (1/2 cbm) Grünschnitt können jeden Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und jeden Freitag von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr auf dem Wertstoffhof Langgöns, Perchstetten 8, im Kernort Lang-Göns abgegeben werden.

Größere Mengen können im Abfallwirtschaftszentrum Gießen, Lahnstraße 220 angeliefert werden ebenso direkt in der Kompostierungsanlage des Landkreises Gießen in Rabenau. 

Einfacher geht es natürlich, wenn Sie sich von einem der hiesigen Containerdienste einen entsprechenden Container für die Entsorgung des Astschnitts stellen lassen.  

Die illegale Ablagerung von Ast- und Strauchwerk auf gemeindlichen Flächen wie z.B. im Wald, am Waldrand, auf Feldwegen und Ufern unserer Gewässer oder sonstigen gemeindlichen Flächen ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Die Verursacher müssen damit rechnen, dass gegen sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet wird. Selbstverständlich hat der Verursacher auch die Kosten der Entsorgung zu tragen. Aus diesen Gründen ist es günstiger das anfallende Ast- und Strauchwerk auf legalem Weg zu entsorgen.

Uwe Müller

Umweltberater

Langgöns ist in die Wolfspräventionsgebiete Hessen aufgenommen

Mit der Aufnahme der Gemeinde Langgöns in die „Wolfspräventionsgebiete Hessen“ besteht nun für die Halter von Weidetieren unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Förderung von Schutzmaßnahmen dieser Tiere.

Konkrete Auskunft hierzu gibt das Merkblatt „Präventionsmaßnahmen der Förderrichtlinie „Weidetierschutz“ (Stand November  2022): Hierin wird konkret das Antragsverfahren, die Antragsberechtigung, die Fördergegenstände sowie die entsprechenden Antrags- und Bindungsfristen erläutert.

Ebenso sind auf den entsprechenden Seiten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) unter „Wolfszentrum Hessen“

https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum

wichtige Informationen wie Verhaltenshinweise, Wolfsnachweise sowie die Meldung von Wölfen oder deren Risse, sowie die entsprechenden Ansprechpartner abgedruckt.

Alle Weidetierhalter werden gebeten sich auf den angegebenen Seite des HLNUG entsprechend zu informieren.

Uwe Müller

Umweltberater

Keine Ablagerungen an Gewässern!!

Bei Hochwasser kann es sehr gefährlich sein, wenn Anlieger von Gewässern Ablagerungen jedweder Art an den Ufern unserer Bäche vornehmen. Auch wenn es oft kaum möglich erscheint, dass das Wasser in die Höhe der vorgenommenen Ablagerungen ansteigt, so kann dies bei entsprechenden Niederschlägen doch sehr schnell der Fall sein. Dies gilt nicht nur für unser größeren Gewässer wie Kleebach und Gönsbach/Diesenbach, sondern auch für die kleineren Bäche wie Strauchbach, Fauerbach u.a.

Werden die abgelagerten Gegenstände dann vom Wasser mitgerissen, so können Sie an Brücken und Durchlässen zu Verstopfungen führen und sich hieraus Überschwemmungen entwickeln, die wiederum sogar bis zu Schäden an Wohnhäusern führen können.

Allzu gern werden die Uferbereiche als Lagerplatz genutzt um die eigenen Grundstücke größtmöglich nutzen zu können. Doch derartige Ablagerungen sind verboten und können wie oben geschildert, auch verheerende Wirkungen haben.

Konkret wird dies im Wasserhaushaltsgesetz wie folgt geregelt: Im Uferrandstreifen ist verboten: die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können. Die bemessene Breite des Gewässerrandstreifens beträgt im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter (§ 29 Abs. 1 WG).

Somit gehören weder Brennholzstapel, noch Bretter, Spielgeräte, Planen, Kunststoffcontainer und -Gefäße, Astschnitt und vieles andere mehr, in den Uferbereich. Dies gilt insbesondere auch für die Errichtung von Kompost- oder Misthaufen am Ufer, die zusätzlich Nährstoffe ins Gewässer eintragen können und somit das ökologische Gleichgewicht im Gewässer negativ beeinträchtigen. Gleiches gilt für die Entsorgung von Grasschnitt und anderen Gartenabfällen in die Gewässer, die die gleiche negative Wirkung haben.

Deshalb bitten wir alle Einwohner die Uferbereiche zu räumen, damit derartige Schäden und Beeinträchtigungen am Gewässer nicht vorkommen. Machen Sie auch Ihre Nachbarn hierauf aufmerksam, falls diese die Problematik noch nicht erkannt haben.

Es geht um die eigene Sicherheit und die aller anderen Einwohner, die im Überschwemmungsgebiet unserer Bäche wohnen.

Uwe Müller
Umweltberater