Umweltamt
Zuständigkeiten:
Zuschüsse für das Heizen mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas
Zurzeit gehen im Umweltamt der Gemeinde Langgöns viele Anfragen ein, ob es schon konkrete Informationen zu den vorgesehenen Zuschüssen für das Heizen mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas gibt. Dies ist nach Rücksprache mit der hessischen Staatskanzlei nicht der Fall. Es wird auf die Homepage https://wirtschaft.hessen.de/energie verwiesen. Hier werden unter dem Titel „Energiepreisbremsen“ und dort unter der Überschrift „Heizen mit Öl, Pellets und Flüssiggas“ jeweils die aktuellsten Meldungen abgedruckt und laufend aktualisiert. Die Bevölkerung wird gebeten, sich auf dieser Seite entsprechend zu informieren.
Sobald jedoch die konkreten Regelungen zu diesen Zuschüssen feststehen, werden diese aber auch in allen Medien wie Fernsehen, Rundfunk, Zeitungen u.s.w. der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Uwe Müller
Umweltberater
Langgöns ist in die Wolfspräventionsgebiete Hessen aufgenommen
Mit der Aufnahme der Gemeinde Langgöns in die „Wolfspräventionsgebiete Hessen“ besteht nun für die Halter von Weidetieren unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Förderung von Schutzmaßnahmen dieser Tiere.
Konkrete Auskunft hierzu gibt das Merkblatt „Präventionsmaßnahmen der Förderrichtlinie „Weidetierschutz“ (Stand November 2022): Hierin wird konkret das Antragsverfahren, die Antragsberechtigung, die Fördergegenstände sowie die entsprechenden Antrags- und Bindungsfristen erläutert.
Ebenso sind auf den entsprechenden Seiten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) unter „Wolfszentrum Hessen“
https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum
wichtige Informationen wie Verhaltenshinweise, Wolfsnachweise sowie die Meldung von Wölfen oder deren Risse, sowie die entsprechenden Ansprechpartner abgedruckt.
Alle Weidetierhalter werden gebeten sich auf den angegebenen Seite des HLNUG entsprechend zu informieren.
Uwe Müller
Umweltberater
Keine Ablagerungen an Gewässern!!
Im Rahmen der Hochwassersituation der letzten Tage wurde wieder einmal bewusst, wie gefährlich es sein kann, wenn Anlieger von Gewässern Ablagerungen jedweder Art an den Ufern unserer Bäche vornehmen. Auch wenn es oft kaum möglich erscheint, dass das Wasser in die Höhe der vorgenommenen Ablagerungen ansteigt, so kann dies bei entsprechenden Niederschlägen doch sehr schnell der Fall sein. Dies gilt nicht nur für unser größeren Gewässer wie Kleebach und Gönsbach/Diesenbach, sondern auch für die kleineren Bäche wie Strauchbach, Fauerbach u.a.
Werden die abgelagerten Gegenstände dann vom Wasser mitgerissen, so können Sie an Brücken und Durchlässen zu Verstopfungen führen und sich hieraus Überschwemmungen entwickeln, die wiederum sogar bis zu Schäden an Wohnhäusern führen können.
Allzu gern werden die Uferbereiche als Lagerplatz genutzt um die eigenen Grundstücke größtmöglich nutzen zu können. Doch derartige Ablagerungen sind verboten und können wie oben geschildert, auch verheerende Wirkungen haben.
Konkret wird dies im Wasserhaushaltsgesetz wie folgt geregelt: Im Uferrandstreifen ist verboten: die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können. Die bemessene Breite des Gewässerrandstreifens beträgt im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter (§ 29 Abs. 1 WG).
Somit gehören weder Brennholzstapel, noch Bretter, Spielgeräte, Planen, Kunststoffcontainer und -Gefäße, Astschnitt und vieles andere mehr, in den Uferbereich. Dies gilt insbesondere auch für die Errichtung von Kompost- oder Misthaufen am Ufer, die zusätzlich Nährstoffe ins Gewässer eintragen können und somit das ökologische Gleichgewicht im Gewässer negativ beeinträchtigen. Gleiches gilt für die Entsorgung von Grasschnitt und anderen Gartenabfällen in die Gewässer, die die gleiche negative Wirkung haben.
Deshalb bitten wir alle Einwohner die Uferbereiche zu räumen, damit derartige Schäden und Beeinträchtigungen am Gewässer nicht vorkommen. Machen Sie auch Ihre Nachbarn hierauf aufmerksam, falls diese die Problematik noch nicht erkannt haben.
Es geht um die eigene Sicherheit und die aller anderen Einwohner, die im Überschwemmungsgebiet unserer Bäche wohnen.