Forst

Sachbearbeiterin
Christiane Messerschmidt
O6
06403 902050

Zuständigkeiten:

Brennholz

Zimmer: O 6

Telefon: 06403-9020-13


Forstwirtschaft

Zimmer: O 6

Telefon: 06403-9020-13


Holzverkauf

Zimmer: O 6

Telefon: 06403-9020-13


Forst-Info

Sprechstunde des Försters

Ab September 2023 findet die Sprechstunde wieder, wie gewohnt, jeden Donnerstag von 16:30 – 17:30 Uhr im Rathaus Langgöns statt. In dringenden Fällen ist Herr Bremer mobil unter der Tel. Nr.: 0160-4714154 zu den üblichen Bürozeiten, zu erreichen.

Rufbereitschaft Forstamt Wetzlar:
In dringenden Fällen an Wochenden und an Feiertagen: Tel.  064 41 - 67 90 10

Vergabe von Kronenholz VERSTEIGERUNG - aus dem Gemeindewald Langgöns

Ergänzung zur Brennholzversteigerung von Kronenholzaus dem Gemeindewald am 28.09.2023 um 16:30 Uhr im
Bürgerhaus Lang-Göns

Auf Grund einiger Nachfragen bitten wir um nachfolgende Beachtung:
➢ Bringen Sie zur Versteigerung bitte Ihre Bestellbestätigung der
Gemeinde mit.
➢ Können Sie an der Versteigerung nicht teilnehmen, besteht die
Möglichkeit, einen Bevollmächtigten damit zu beauftragen. Auch
hier sind Bestellbestätigung sowie Vollmacht vorzulegen.
➢ Grundsätzlich kann jeder Bürger an der Versteigerung teilnehmen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Vorbesteller mit einer
Bestellbestätigung bevorzugt werden.
Wir hoffen auf einen reibungslosen Ablauf der Versteigerung

 

Bürgerinnen und Bürger erhalten am

28.9.23 um 16:30 Uhr im Großen Saal des Bürgerhauses Langgöns

die Möglichkeit ihre vorbestellten Mengen Schlagabraum (Kronenholz) zur Selbstaufarbeitung zu ersteigern.

Das Kronenholz wurde im Wald zu Losen zusammengefasst und markiert. Interessierten wird empfohlen, geeignete Lose vorab im Wald zu begutachten!!! Als Hilfe dienen die abgedruckten Karten mit eingezeichneten Losen und die Losliste mit den Mengen der einzelnen Lose. Im Vorfeld stehen auch die Waldarbeiter oder der Förster für Fragen zur Verfügung.

Am Versteigerungstermin ist das ersteigerte Los sofort in bar zu bezahlen. Bitte ausreichend Bargeld mitführen! Nach erfolgreicher Ersteigerung kann mit der Aufarbeitung des Holzes unmittelbar begonnen werden.

Karte Cleeberg mehr
Karte Niederkleen-Oberkleen mehr
Karte Hardt und Heide mehr
Karte Wehrholz mehr
LOSLISTE Versteigerung mehr

 

Brennholzversteigerung von Kronenholz aus dem Gemeindewald

Informationen zum Ablauf - Sept. 2023

Im letzten Herbst konnten Langgönser Bürgerinnen und Bürger Brennholz bestellen. Bestellt werden konnte Polterholz und Schlagabraum oder Kronenholz.
Die Vergabe des Polterholzes ist mittlerweile abgeschlossen und alle Interessentinnen und Interessenten konnten mit hochwertigem Brennholz versorgt werden. Die Besteller des Kronenholzes mussten bisher auf die Zuteilung warten, da aufgrund des regnerischen Frühjahrs eine zeitgerechte Zuteilung nicht möglich war. Das soll im September nachgeholt werden!

Die gute Nachricht vorab: alle vorbestellten Mengen können auch geliefert werden.

Wie soll die Vergabe des Kronenholzes erfolgen?
Die Zuteilung des Kronenholzes wird in Form einer Versteigerung an die Bevölkerung vergeben. In den Holzeinschlagsgebieten wurden hierzu alle infrage kommenden Kronen nummeriert und zu Losen von 5 bis 10 Raummetern zusammengefasst. Interessentinnen und Interessenten erhalten vorab die Möglichkeit, sich die gebildeten Lose im Wald anzuschauen und vorauszuwählen. Die Gebotsabgabe und Zuschlagserteilung erfolgt dann in einem Raum der Gemeindeverwaltung. Der Versteigerungsort, Beginn der Veranstaltung sowie die jeweiligen Karten zur Orientierung werden nächste Woche im Gemeindeblättchen und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Bei der Versteigerung selbst werden die jeweiligen Losnummern genannt und können anschließend beboten werden. Erfolgt dreimal keine Angebotserhöhung erfolgt der Zuschlag an die/den Meistbietende/n. Das Holzgeld ist sofort in bar zu entrichten! Die Quittung dient gleichzeitig als Holzabfuhrschein und ist bei der Aufarbeitung des Holzes im Wald mitzuführen. Mit der Aufarbeitung kann sofort begonnen werden.

Was gilt es bei der Holzaufarbeitung zu beachten?
Allgemein gelten die Regeln zur Holzaufarbeitung wie sie bei der Absolvierung der Motorsägensachkunde erlernt worden sein sollten. Im Speziellen sind bei der Aufarbeitung schnittsichere und geprüfte Schuhe und Hosen zu tragen und ein Helm mit Visier und Gehörschutz. Benzinmotorsägen sind mit Sonderkraftstoff und Biokettenöl zu betanken. Biokettenöl ist auch bei der Benutzung von Akkusägen Pflicht.
Gesägt und abtransportiert darf das Holz im Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang. An Sonn- und Feiertagen hat die Arbeit zu ruhen. Der Abtransport mit Fahrzeugen ist erlaubt, darf allerdings nur auf den markierten Rückegassen erfolgen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass nur die ersteigerten Lose aufgearbeitet werden. Die Räuberei in fremden Losen oder das umschneiden von stehenden Bäumen ist nicht gern gesehen und führt bei Nachweis durch den Revierförster zur lebenslangen Brennholzsperre von Gemeindeholz.
Die Aufarbeitung erfolgt in stark erkrankten Wäldern. Trotz umsichtiger Auswahl der Lose können zwischenzeitlich umstehende Bäume oder Baumkronen abgestorben sein und abzubrechen drohen. Bitte beobachten sie ihren Arbeitsraum genau und arbeiten sie nicht unter abgestorbenen Bäumen. Es besteht Lebensgefahr! Achten sie auf einen sicheren Stand und schneiden sich eine sichere Rückweiche frei damit sie eine Gefahrenstelle schnell verlassen können. Arbeiten sie nie allein, sondern mindestens zu zweit, damit bei einem Unfall schnell Hilfe kommt.

Auf eine unfallfreie und lohnende Aufarbeitung des Schlagabraums freut sich
ihr Revierförster Frank Bremer!

Brennholz Abgabe 2022/2023

Die erste Zuteilung des vorbestellten Brennholzes steht vor der Tür und der Langgönser Forstbetrieb möchte für einen reibungslosen Ablauf ein paar Erläuterungen geben:


Alle Bürger,  die ordnungsgemäß und fristgerecht bestellt haben, bekamen von der Gemeinde eineBestätigung über den Eingang ihrer Bestellung.  Dieser Bestellerpool wurde nun nach Ortsteilen sortiert, damit eine möglichst wohnortnahe Zuteilung des Holzes erfolgen kann. Mittlerweile wurde
das erste Holz fertig zu Poltern (Holzstapel) gerückt und aufgemessen. Diese ersten Polter werden jetzt zugeteilt und einige Interessenten erhalten Ende Dezember / Anfang Januar Post von der Gemeinde mit der Zahlungsaufforderung. Ist das Geld in der Gemeindeverwaltung eingegangen erhalten die Interessenten die genauen Polterkoordinaten und –bezeichnungen. Jedes Polter ist folgendermaßen gekennzeichnet:
siehe Beispiel Karte

Für jede Arbeit im Wald wird eine sechsstellige Maßnahmennummer vergeben. Diese findet sich auf jedem Brennholzpolter, in jeder Karte und in jeder Rechnung wieder. Im Beispielbild ist das die 133388.

Die unterschiedlichen Baumarten werden mit einer Losnummer gekennzeichnet. In unserem Beispiel ist das die 95 für die Baumart Eiche. Gibt es in der jeweiligen Baumart mehrere Polter wird jedes davon fortlaufend nummeriert. Im Beispiel gibt es zwei Eichenpolter, die mit P1 und P2 gekennzeichnet wurden. Mit dieser Kennzeichnung ist jedes Polter im Wald zweifelsfrei zu identifizieren. Für sie als Brennholzkunde bedeutet das, dasszwingend die Maßnahmennummer, die Losnummer und die  Polternummer auf dem Polter mit den Angaben in Ihrer Zuteilung von der Gemeinde übereinstimmen müssen. Fehler bei der Kennzeichnung der Polter durch den Förster können vorkommen, sind aber äußerst selten. Viele Maßnahmennummern ähneln sich und können leicht zu Verwechslungen führen. Gleichen sie bitte vor der Aufarbeitung die Daten gründlich ab. Sollten sie unsicher sein hilft ein Anruf beim Förster. Er hilft ihnen weiter! Arbeiten sie ein falsches Polter auf, bekommt ein anderer Kunde sein Holz nicht.

Rechnungen müssen umgeschrieben und storniert werden, neue Polter müssen gesucht werden. Diese Mehrarbeit kann durch umsichtiges Verhalten ihrerseits vermieden werden! Die Zuteilung des Holzes erfolgt nicht nach Bestelleingang sondern nach technischen Kriterien, wie
Poltergröße und Lagerort. Es kann daher vorkommen, dass ihr Nachbar, der viel später bestellt hat als sie, vor ihnen sein Holz zugeteilt bekommt. Gehen sie davon aus, dass alle Mitarbeiter des Forstbetriebes ihnen ihr Brennholz zur Verfügung stellen wollen. Atmen sie tief durch und gedulden
sie sich. Wütende Anrufe beim Förster halten ihn nur von seiner Arbeit ab. Arbeit, die er vielleicht gerade an ihrem Holzpolter vornimmt.


Abschließend noch ein paar Bemerkungen. Es wurde in dieser Saison ungefähr doppelt so viel Holz bestellt wie üblich. Das stellt den Forstbetrieb vor enorme Herausforderungen. Jeder kann sich bestimmt noch an die Situation mit dem Toilettenpapier zu Beginn der Coronakrise erinnern. In
dieser Situation befinden wir uns jetzt im Wald. Es steht aber nur eine begrenzte Menge an Holz zur Verfügung. Erhebliche Abweichungen von der Bestellung werden im Vorfeld zwischen Brennholzkunden und Förster abgeklärt und zu einem Konsens gebracht. Abweichungen werden sich
u.a. in der bereitgestellten Menge an Buchenpolterholz und an der Menge an Schlagabraum ergeben.
Zum Thema Schlagabraum wird aber noch eine gesonderte Information im Amtsblatt erfolgen. Melden sie sich zu Wort, wenn sie Fragen haben!
Eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr
wünschen die Mitarbeiter des Forstbetriebes Langgöns!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Frank Bremer