Ordnungsamt
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Beginn der Brut- und Setzzeit
Mit Beginn des Monats März beginnt allgemein in der Tierwelt die Brut- und Setzzeit, die bis Ende September andauert.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen aus diesem Grund Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ausgenommen sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte oder Maßnahmen, die der Verkehrssicherung dienen und mit der Gemeinde Langgöns abgestimmt sind.
Wir bitten Sie, dies für unser alle Natur zu beachten.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns
- Ordnungsamt -
Hundekot
Leider erreichen die Gemeindeverwaltung immer wieder Beschwerden über Hundekothaufen, die im gesamten Gemeindegebiet zu finden sind. Teils werden die Gehwege verschmutzt, teils sind die Grünanlagen damit verunreinigt. Einige Hundehalter scheuen auch nicht davor zurück, ihre Hunde in landwirtschaftlich genutzten Flächen frei laufen zu lassen, um dort ihr „Geschäft“ zu verrichten.
Wir weisen auf einige Aspekte hin:
Es dürfte jedem einleuchten, dass es äußerst unangenehm ist, wenn man in solche „Hinterlassenschaften“ tritt, sei es auf Gehwegen, Wiesen oder anderen Grünanlagen. Dass es aber schlichtweg auch verboten ist, seine Hunde auf fremde Grundstücke koten zu lassen, ist offensichtlich nicht jedem bekannt.
Gehwege, öffentliche Straßen, Wege und Plätze dürfen nicht durch Tiere verunreinigt werden. Auf öffentliche Grünanlagen, Friedhöfen und Kinderspielplätze dürfen Tiere überhaupt nicht mitgenommen werden.
Die nicht ordnungsgemäße Beseitigung von Hundekot stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 27 Abs. 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert. Abfälle sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG alle beweglichen Sachen, deren sich ihre Besitzerin oder ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.
Privatgrundstücke dürfen durch Fremde nicht verunreinigt werden. Hiergegen kann der Grundstückseigentümer privatrechtliche, auf das BGB gründende Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche stellen.
Die Gemeindeverwaltung Langgöns stellt allen Hundebesitzern kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung. Diese können während der Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.