Wahlamt

Leiter Wahlamt
Marco Lehner
E8.2
06403 902052

Sachbearbeiter
Daniel Acar
E8.1
06403 902052

Sachbearbeiterin
Ariane Schneider
E8.5
06403 902052

stellv. Wahlleitung
Marko Stühler
E8.4
06403 902052

Wahlamt Sachbearbeiter
Luca Brück
E8.3
06403 902052

Kommunalwahlen in Hessen am 15.03.2026

Bei der Kommunalwahl werden die Vertretungen auf der Gemeinde- und Kreisebene gewählt – also diejenigen Personen und Gremien, die in Städten, Gemeinden und Landkreisen politische Entscheidungen treffen.

Infos und Erklärungen – Was u. wie wird gewählt!

Was wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl in Langgöns können Sie folgende Vertreterinnen und Vertreter wählen:

  • Gemeindevertretung Langgöns – das Parlament der Gemeinde

  • Ortsbeirat Ihres Ortsteils (z. B. Niederkleen, Dornholzhausen)

  • Kreistag des Landkreises Gießen

Für jede Wahl erhalten Sie einen eigenen Stimmzettel.


Wie viele Stimmen haben Sie?

  • Für die Gemeindevertretung: 37 Stimmen

  • Auf jedem Stimmzettel ist die genaue Anzahl der zu verteilenden Stimmen angegeben.

Sie können Ihre Stimmen verteilen, aufteilen oder bündeln.


Wie können Sie Ihre Stimmen vergeben?

1. Liste ankreuzen (einfach)

Kreuzen Sie eine Partei oder Wählergruppe oben auf dem Zettel an.
Ihre Stimmen werden automatisch auf diese Liste verteilt.++
Dies ist die einfachste Variante.

2. Kumulieren (Stimmen häufeln)

Sie können einer Person bis zu 3 Stimmen geben.
Beispiel: Sie möchten Kandidat Müller besonders unterstützen → 3 Kreuze bei seinem Namen.
Reststimmen sollten Sie ebenfalls vergeben, sonst verfallen sie.

3. Panaschieren (mischen)

Sie dürfen Kandidaten aus verschiedenen Parteien oder Wählergruppen mischen.
Beispiel:

  • 3 Stimmen für Person A (Partei 1)

  • 2 Stimmen für Person B (Partei 2)

  • 1 Stimme für Person C (Partei 3)

Solange Sie insgesamt die maximal erlaubten Stimmen nicht überschreiten, ist der Stimmzettel gültig.


Wichtige Hinweise

  • Nicht mehr Stimmen vergeben als erlaubt – sonst ist der Stimmzettel ungültig.

  • Kreuzen Sie eine Liste an und zusätzlich einzelne Kandidaten, zählen die Einzelstimmen zuerst.

  • Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen vergeben – das ist zulässig.


So läuft die Wahl im Wahllokal

  1. Sie erhalten Ihre Stimmzettel.

  2. Sie gehen in die Wahlkabine.

  3. Sie kreuzen an bzw. verteilen Ihre Stimmen.

  4. Sie falten den Stimmzettel.

  5. Sie werfen ihn in die richtige Wahlurne.


Was können Sie entscheiden?

  • Wer in Langgöns Politik gestaltet (Gemeindevertretung)

  • Wer Ihren Ortsteil vertritt (Ortsbeirat)

  • Wer auf Kreisebene Entscheidungen trifft (Kreistag)

 

 

 

 

Schon mal informieren: Musterstimmzettel

Gemeindevertretung mehr

Ortsbeirat

Lang-Göns  mehr
Cleeberg mehr
Dornholzhausen mehr
Espa mehr
Niederkleen mehr
Oberkleen mehr 
 

Informationen zur Briefwahl

Anlässlich der Kommunalwahl am 15.03.2026 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag - Sie können hierfür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden (Versand erfolgt spätestens bis zum 22.02.2026),
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, über folgenden Link: wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do oder Sie senden eine E-Mail an wahlen@langgoens.de mit folgenden Angaben:
    - Vornamen, Name
    - Geburtsdatum
    - Adresse,
    und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden soll auch diese.
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Falls Sie schon einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragt haben, dieser Ihnen aber nicht zugegangen ist, melden Sie sich unbedingt rechtzeitig vor dem Wahltag.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen. Beachten Sie dabei die Postlaufzeiten - der Wahlbrief sollte drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Sie können Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Trifft der Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, können die Stimmen nicht mehr gezählt werden.

Der Online-Antrag wird bereits drei Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsfrist deaktiviert, da bei späterer Beantragung eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet ist.  

Daher die Empfehlung in den letzten beiden Tagen der Briefwahl: Gehen Sie persönlich in das Briefwahlbüro und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen Sie dort gleich an Ort und Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Wahlamt der Gemeinde Langgöns

 

Bekanntmachung Wahlvorschläge

Gemeindewahl mehr

Ortsbeiratwahl mehr

AKTUELL

Ergebnisse Kommunalwahl

 

Bitte beachten: 

Am Wahlsonntag den 15.03.2026 wird die Trendwahl ermittelt. D.h. dass hier nur die für die jeweiligen Parteien/Wählergruppen abgegebenen Stimmen gezählt werden – sogenannte Listenkreuze.

Am Montag den 16.03.2026 erfolgt dann die Auszählung der Stimmen, die sowohl einer Partei/Wählergruppe als auch einzelnen Personen (panaschieren) oder nur Personen (kumulieren) gegeben worden sind. Diese Auszählung ist sehr komplex und kann sich ggfs. auch noch auf den Dienstag ausdehnen. Hierdurch wird das vorläufige Wahlergebnis ermittelt. Das endgültige Wahlergebnis wird dann nach Zusammenkunft des Wahlausschusses festgestellt.

 

Wahllokale

Allgemeine Infos - Bekanntmachung zur Wahl

Fristen - Termine - Wahlscheine - Briefwahl 

mehr

Wichtige Mitteilung des Wahlamts zur Briefwahl – Kreistagswahl

Update 11.03.2026 

Bitte schauen Sie noch einmal nach, falls Sie Ihre Briefwahlunterlagen in dem Zeitraum vom 13.02. - 17.02. zugestellt bekommen haben. 


Beim Versand der Briefwahlunterlagen zwischen dem 13.2. und 17.02.26 zur Kreistagswahl wurde in einem kleinen Teil der Sendungen versehentlich ein Musterstimmzettel statt des offiziellen Stimmzettels beigefügt.

Wenn Ihnen in diesem Zeitraum die Wahlunterlagen zugestellt worden sind, bittet das Wahlamt nochmals ausdrücklich darum, diese Briefwahlunterlagen zu überprüfen.  Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass noch nicht alle Briefwahlunterlagen mit Musterstimmzetteln für die Kreistagswahl umgetauscht wurden. Sollten Sie in Ihren Unterlagen einen als Muster gekennzeichneten Stimmzettel der Kreistagswahl vorfinden, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt. Sie erhalten selbstverständlich unverzüglich die korrekten Unterlagen. Für Rückfragen steht das Wahlamt während der üblichen Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

 

17.02.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen des Versands der Briefwahlunterlagen zur Kreistagswahl am vergangenen Freitag ist uns ein Fehler unterlaufen. In einem kleinen Teil der Sendungen wurde versehentlich ein Musterstimmzettel anstelle des offiziellen Stimmzettels beigefügt.

Sollten Sie in Ihren Briefwahlunterlagen einen als Musterstimmzettel gekennzeichneten Stimmzettel der Kreistagswahl vorgefunden haben, bitten wir Sie, sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen. Selbstverständlich erhalten Sie unverzüglich die korrekten Unterlagen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt während den üblichen Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Wir bedauern den entstandenen Fehler und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten ausdrücklich und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Wahlscheine Fristen

Bitte beachten Sie für die Antragstellung von Wahlscheinen die folgenden Fristen:

  • Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Freitag, 13.03.2026, um 13 Uhr einen Wahlschein beantragen (§ 17 Abs. 4 KWO)

Danach können in folgenden Fällen noch Wahlscheine ausgestellt und Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 15 Uhr ausgehändigt werden:

  • Wahlberechtigter versichert glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschien nicht zugegangenen ist oder er ihn verloren hat (§ 18 Abs. 8 KWO).
  • Wahlberechtigte bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können noch einen Wahlschein beantragen (§ 17 Abs. 4 Satz 3 KWO)
  • Wahlberechtigte, die nicht in das Wählverzeichnis eingetragen sind, in den wahlrechtlich festgelegten Einzelfällen (§ 16a Abs 2 KWO)

siehe auch zusätzliche Öffnungszeiten! 

Rathaus am 16.03.2026 geschlossen

Aufgrund der Kommunalwahlen und der anschließenden Stimmenauszählung bleibt das Rathaus am Montag, 16. März 2026, geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ab dem darauffolgenden Werktag sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.