Wahlamt

Leiter Wahlamt
Marco Lehner
E8.2
06403 902052

Sachbearbeiter
Daniel Acar
E8.1
06403 902052

Sachbearbeiterin
Ariane Schneider
E8.5
06403 902052

stellv. Wahlleitung
Marko Stühler
E8.4
06403 902052

Wahlamt Sachbearbeiter
Luca Brück
E8.3
06403 902052

Kommunalwahlen in Hessen am 15.03.2026

Bei der Kommunalwahl werden die Vertretungen auf der Gemeinde- und Kreisebene gewählt – also diejenigen Personen und Gremien, die in Städten, Gemeinden und Landkreisen politische Entscheidungen treffen.

Infos und Erklärungen – Was u. wie wird gewählt!

Was wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl in Langgöns können Sie folgende Vertreterinnen und Vertreter wählen:

  • Gemeindevertretung Langgöns – das Parlament der Gemeinde

  • Ortsbeirat Ihres Ortsteils (z. B. Niederkleen, Dornholzhausen)

  • Kreistag des Landkreises Gießen

Für jede Wahl erhalten Sie einen eigenen Stimmzettel.


Wie viele Stimmen haben Sie?

  • Für die Gemeindevertretung: 37 Stimmen

  • Auf jedem Stimmzettel ist die genaue Anzahl der zu verteilenden Stimmen angegeben.

Sie können Ihre Stimmen verteilen, aufteilen oder bündeln.


Wie können Sie Ihre Stimmen vergeben?

1. Liste ankreuzen (einfach)

Kreuzen Sie eine Partei oder Wählergruppe oben auf dem Zettel an.
Ihre Stimmen werden automatisch auf diese Liste verteilt.++
Dies ist die einfachste Variante.

2. Kumulieren (Stimmen häufeln)

Sie können einer Person bis zu 3 Stimmen geben.
Beispiel: Sie möchten Kandidat Müller besonders unterstützen → 3 Kreuze bei seinem Namen.
Reststimmen sollten Sie ebenfalls vergeben, sonst verfallen sie.

3. Panaschieren (mischen)

Sie dürfen Kandidaten aus verschiedenen Parteien oder Wählergruppen mischen.
Beispiel:

  • 3 Stimmen für Person A (Partei 1)

  • 2 Stimmen für Person B (Partei 2)

  • 1 Stimme für Person C (Partei 3)

Solange Sie insgesamt die maximal erlaubten Stimmen nicht überschreiten, ist der Stimmzettel gültig.


Wichtige Hinweise

  • Nicht mehr Stimmen vergeben als erlaubt – sonst ist der Stimmzettel ungültig.

  • Kreuzen Sie eine Liste an und zusätzlich einzelne Kandidaten, zählen die Einzelstimmen zuerst.

  • Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen vergeben – das ist zulässig.


So läuft die Wahl im Wahllokal

  1. Sie erhalten Ihre Stimmzettel.

  2. Sie gehen in die Wahlkabine.

  3. Sie kreuzen an bzw. verteilen Ihre Stimmen.

  4. Sie falten den Stimmzettel.

  5. Sie werfen ihn in die richtige Wahlurne.


Was können Sie entscheiden?

  • Wer in Langgöns Politik gestaltet (Gemeindevertretung)

  • Wer Ihren Ortsteil vertritt (Ortsbeirat)

  • Wer auf Kreisebene Entscheidungen trifft (Kreistag)

 

 

 

 

Wahllokale

Schon mal informieren: Musterstimmzettel

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Informationen zur Briefwahl

Anlässlich der Kommunalwahl am 15.03.2026 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag - Sie können hierfür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden (Versand erfolgt spätestens bis zum 22.02.2026),
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, über folgenden Link: wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do oder Sie senden eine E-Mail an wahlen@langgoens.de mit folgenden Angaben:
    - Vornamen, Name
    - Geburtsdatum
    - Adresse,
    und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden soll auch diese.
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Falls Sie schon einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragt haben, dieser Ihnen aber nicht zugegangen ist, melden Sie sich unbedingt rechtzeitig vor dem Wahltag.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen. Beachten Sie dabei die Postlaufzeiten - der Wahlbrief sollte drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Sie können Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Trifft der Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, können die Stimmen nicht mehr gezählt werden.

Der Online-Antrag wird bereits drei Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsfrist deaktiviert, da bei späterer Beantragung eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet ist.  

Daher die Empfehlung in den letzten beiden Tagen der Briefwahl: Gehen Sie persönlich in das Briefwahlbüro und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen Sie dort gleich an Ort und Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Wahlamt der Gemeinde Langgöns

 

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Bekanntmachung Endergebnisse Kommunalwahl 15.03.2026

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Die Gemeinde bedankt sich für den erfolgreichen Ablauf der Wahl

Der Bürgermeister der Gemeinde sowie die Wahlleitung möchten sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie bei den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die zum erfolgreichen Ablauf der vergangenen Wahl beigetragen haben.

Dank des engagierten Einsatzes der vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen sowie der sorgfältigen Arbeit aller an der Auszählung beteiligten Personen konnte die Wahl insgesamt ruhig, transparent und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Ihr Einsatz – oftmals über viele Stunden hinweg – ist eine unverzichtbare Grundlage für eine funktionierende demokratische Wahl.

Ein besonderer Dank gilt auch allen organisatorisch Beteiligten in der Verwaltung sowie den Unterstützerinnen und Unterstützern im Hintergrund, die die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ermöglicht haben.

Wie bei Veranstaltungen dieser Größenordnung üblich, sind im Ablauf auch kleinere organisatorische Herausforderungen aufgetreten. Diese konnten jedoch jeweils zeitnah gelöst werden und hatten keinen Einfluss auf die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Die gemachten Erfahrungen werden nun sorgfältig ausgewertet, um die Abläufe bei zukünftigen Wahlen weiter zu optimieren und mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu vermeiden.

Der Bürgermeister und die Wahlleitung sind sich einig: Die hohe Einsatzbereitschaft der vielen Beteiligten und das verantwortungsvolle Verhalten der Wählerinnen und Wähler haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Wahl erfolgreich durchgeführt werden konnte.

Allen Beteiligten gilt dafür ein aufrichtiger Dank.

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