Wahlamt
Bürgermeisterwahl 1.Dezember 2024
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wird in einer Direktwahl durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in einer den demokratischen Grundsätzen folgenden Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt in Hessen einheitlich 6 Jahre, sodass rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu wählen ist. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Sollte dies nicht im ersten Wahlgang erzielt werden, findet zwischen den beiden erfolgreichsten Bewerberinnen und Bewerbern eine Stichwahl statt. Die Bürgermeisterwahl wurde auf den 01.12.2024 terminiert, eine ggf. notwendige Stichwahl würde am 15.12.2024 stattfinden.