Friedhofsamt
Zuständigkeiten:
Friedhöfe der Gemeinde Langgöns
In Momenten des Abschieds und der Trauer ist ein Ort der Ruhe und Würde von besonderer Bedeutung. Die Friedhöfe der Gemeinde Langgöns sind solch ein Ort, an dem wir Raum für Gedenken, Trost und Erinnerung bieten.
Auf dieser Webseite möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere Friedhöfe (geplant ab Anf. 2024) und Grabstätten gewähren. Entdecken Sie die Schönheit und den Frieden, den unsere grünen Ruhestätten bieten. Hier finden Sie Informationen über Bestattungsformen, Grabpflege, Gedenkstätten und vieles mehr. Wir laden Sie ein, sich in aller Ruhe umzusehen und bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Informationsflyer über die Grabstätten auf den Friedhöfen
Die Friedhöfe der Gemeinde Langgöns in den Ortsteilen Cleeberg, Dornholzhausen, Espa, Lang-Göns, Niederkleen und Oberkleen haben ihre Geschichte.
Doch so wie sich die Zeit verändert, verändern sich auch die Beisetzungs- und Bestattungsmöglichkeiten und Wünsche.
Der Trend geht heute zu Urnenbestattungen und zu pflegeleichten oder pflegelosen Grabstätten. Dennoch soll auf unseren Friedhöfen, auch dem Wunsch nach einer Sargbeisetzung und der Möglichkeit zur eigenen Grabpflege entsprochen werden.
Dieser Flyer , diesen sie unten anschauen oder downloaden können, informiert darüber, welche Grabarten es auf den Friedhöfen der Gemeinde Langgöns gibt und kann vielleicht auch im Trauerfall zur Entscheidungsfindung beitragen.
Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Langgöns
Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Langgöns dazu verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf ihren Friedhöfen einmal jährlich zu überprüfen. Diese Überprüfung soll die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher gewährleisten.
Am 6. August 2024 werden daher alle Grabmale durch die Firma BSK Torsten Köster auf ihre Standfestigkeit überprüft.(Der angegebene Termin erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen)
Die Prüfung erfolgt mit modernsten geeichten Geräten, bei der das Grabmal einem bestimmten Druck standhalten muss. Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden schriftlich benachrichtigt. Die festgestellten Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten beseitigen zu lassen.
Bei unmittelbar drohender Gefahr ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen vorläufig zu sichern oder zu entfernen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass nicht nur die Friedhofsverwaltung verpflichtet ist, die Standsicherheit der Grabmale zu überwachen. Jeder Nutzungsberechtigte einer Grabstätte ist dafür verantwortlich, dass das Grabmal dauernd in einem standsicheren und guten Zustand ist.