Benutzungshinweise

Die Benutzung des Gemeindearchivs Langgöns richtet sich nach der Archivsatzung der Gemeinde Langgöns in der jeweils gültigen Fassung.

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Im Vorfeld der persönlichen Einsichtnahme von Archivgut im Gemeindearchiv ist für jedes Forschungsvorhaben und Kalenderjahr ein Benutzungsantrag auszufüllen.

Benutzungsantrag  mehr

Sofern es der Erhaltungszustand erlaubt und geltende Schutz- und Sperrfristen berücksichtigt wurden, können in begrenztem Umfang und im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten des Gemeindearchivs Reproduktionen aus Archivgut erstellt werden.

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Hinweise zum Umgang mit Repros  mehr

Angaben über die möglichen Reproduktionsarten sowie die anfallenden Gebühren sind der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Langgöns zu entnehmen.

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