Bürgerservice:
Amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung
Amtliche Bekanntmachungen zum Thema Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns finden Sie hier
Behördliche Anordnungen
Böllerverbot im denkmalgeschützten Bereich der Gemeinde Langgöns
Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 / F 2 (Kleinfeuerwerk, z. B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.)
ist über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus, auch am 31. Dezember und am 1. Januar verboten!
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden!
Die betroffenenen denkmalgeschützen Bereiche werden in allen Ortsteilen mit Plakaten rechtzeitig vor Ort gekennzeichnet!
Karte Lang-Göns mehr
Karten andere Ortsteile mehr
02.12.25- Zum Schutz von Menschen und Gebäuden gilt zur Jahreswende 2025/2026 in den denkmalgeschützten Bereichen aller Ortsteile der Gemeinde Langgöns, sowie um das Gelände des Kunstrasenplatztes in Lang-Göns, ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Innerhalb des eingezeichneten Bereichs darf am Mittwoch, 31. Dezember 2025, und am Donnerstag, 1. Januar 2026, kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden.
Im übrigen Gemeindegebiet ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ebenfalls verboten. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind erkennbar an der Kennzeichnung „Kat. F2“ und dürfen in diesem Jahr nur vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar erlaubt, allerdings nur außerhalb des gekennzeichneten Bereichs.
Zur Kategorie F2 zählen Feuerwerke, insbesondere Kleinfeuerwerke wie Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel, Knallkörper usw. Auf den Verkaufsverpackungen ist die Kategorie angegeben, so dass bereits beim Kauf grundsätzlich Klarheit herrschen sollte, dass diese Produkte in der Silvesternacht nicht in den gekennzeichneten Bereichen angefeuert werden dürfen.
Die Allgemeinverfügung ist hier einzusehen mehr
Geflügelpest: Nach Ausbruch im Wetteraukreis gelten auch für Betriebe in Teilen des Landkreises Gießen Sperrungen

18.11.25 Überwachungszone umfasst Teile von Hungen, Langgöns, Lich, Linden und Pohlheim
Landkreis Gießen. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Rockenberg im Wetteraukreis sind auch Haltungen in angrenzenden Gebieten im Landkreis Gießen von besonderen Schutzvorkehrungen betroffen. Rund um den Ort des Ausbruchs gilt eine sogenannte Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius. In diese Zone fallen auch Teile von Hungen, Langgöns, Lich, Linden und Pohlheim. Das genaue Gebiet ist online einzusehen über eine interaktive Karte im Tierseucheninformationssystem (TSIS) des Friedrich-Löffler-Instituts unter https://t1p.de/qpnfy
Alle Vogelhaltungen in diesem Gebiet unterliegen einer besonderen Überwachung und werden zum Teil kontrolliert. Es dürfen ohne Ausnahmegenehmigung keine Vögel, deren Eier oder deren Fleisch aus der Überwachungszone gebracht werden. Auch Gülle aus diesen Betrieben darf nicht auf Felder ausgebracht werden. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung. Sie tritt am 18. November 2025 in Kraft und ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest. Dort gibt es auch weitere Informationen.
Im gesamten Landkreis Gießen gelten weiterhin die allgemeinen Regelungen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest, die bereits Ende Oktober in Kraft getreten sind. So müssen alle Vogelhaltungen im Landkreis ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Abdeckungen halten, um einen Eintrag des Geflügelpest-Virus durch Wildvögel zu verhindern. Die Pflicht zur Aufstallung wird in den Gebieten, die in die Überwachungszone des Ausbruchs im Wetteraukreis fallen, erweitert: Hier gilt zusätzlich auch das Aufstallungsgebot für Tauben. Kreisweit sind außerdem die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Eintrag des Erregers von Wildvögeln auf gehaltene Vögel verhindern sollen.
Bildunterschrift zur Karte: Die Gebiete innerhalb des blauen Kreises fallen in die Überwachungszone.
Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Gießen
Weitere Infos Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest
6.11.25- Landkreis Gießen. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest darf im Landkreis Gießen Geflügel ab Freitag, 31. Oktober, bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Tierseuche. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest
Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. Die durch das Veterinäramt getroffenen Regelungen sollen verhindern, dass das Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt.
Vogelhaltungen im Landkreis Gießen sind auch zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet – darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern sollen.
Die Regelungen gelten für alle Haltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.
Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Tote Wildvögel sollten aber nicht berührt werden. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen, da sie zu einer Verbreitung des Erregers beitragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de
Aufstellung von Lärmaktionsplänen
Regierungspräsidium Gießen
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Gießen
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme
und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3
Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken
mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls
zu überarbeiten.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gie-
ßen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Gießen.
Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen tritt mit der Veröffentlichung
am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis
der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der genannte Teilplan ist ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gie-
ßen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und
zum Download bereitgestellt.
Gießen, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021
Leiterseilaustausch in Lang-Göns - Vorab - Infos der ausführenden Firma
Informationen zur 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gießen/Nord und dem Umspannwerk Karben (LH-11-3023)
Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist eine Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P211 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet.
Als betroffene Gemeinde, auf deren Gebiet Masten stehen bzw. Leiterseile gespannt sind, möchten wir Sie frühzeitig über die anstehenden Planungen und Arbeiten informieren. Im Anhang finden Sie eine Karte mit dem Leitungsverlauf auf Ihrem Gemeindegebiet.
Der Vorteil des Leiterseiltausches liegt darin, dass keine neue Masten errichtet werden müssen, da die Hochtemperaturleiterseile einen identischen Querschnitt und ein identisches Gewicht haben. Nur in wenigen Einzelfällen müssen einzelne erhöht oder ggf. verstärkt werden. Durch den Leiterseiltausch wird es zu keiner Abweichung der bisherigen Trasse kommen. Ein entsprechender Antrag auf Raumordnungsverzicht wurde aus vorher genanntem Grund Ende Januar 2023 durch die zuständige Behörde bewilligt.
Während der gesamten Planungs- und der anschließenden Bauphase informieren wir die Gemeinden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig und beantworten gern alle mit der Netzverstärkung verbundenen Fragen und Anliegen.
TenneT TSO GmbH
Bernecker Str. 70
95448 Bayreuth
A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns
Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
„A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns, von Betr.-km 180,650 bis Betr.-km 185,350“ in den Gemarkungen Leihgestern der Stadt Linden, Lang-Göns der Gemeinde Langgöns, Holzheim der Stadt Pohlheim (alle Landkreis Gießen) und Gambach der Stadt Münzenberg (Wetteraukreis) einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Stadt Fritzlar, der Stadt Laubach, der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Langgöns
Straßensperrungen
Wahlbekanntmachungen
Sonstiges
Info für Spaziergänger & Hundebesitzer: Hasenpest (Tularämie)
28.11.25- Der Jagdpächter Langgöns informiert- Es ist ein Fall von Hasenpest bei einem toten Hasen in der Gemarkung Langgöns nachgewiesen worden. Falls Sie einen toten Hasen sichten, auf keinen Fall anfassen und bitte bei der Gemeinde melden!
Was ist die Hasenpest?
Die Hasenpest (Tularämie) ist eine bakterielle Infektion, die vor allem Hasen und
Wildkaninchen betrifft, aber auch Menschen und Hunde infizieren kann.
Wie erfolgt die Ansteckung?
• Kontakt mit kranken oder toten Wildtieren
• Fressen oder Belecken von Kadavern
• Zecken- und Mückenstiche
• Kontakt mit kontaminiertem Material
• Selten: Einatmen von erregerhaltigem Staub
Woran erkennt man Tularämie?
Beim Menschen:
• Hohes Fieber, Schüttelfrost
• Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen
• Geschwollene Lymphknoten
• Grippeähnliche Symptome
Beim Hund:
• Fieber, Leistungsabfall
• Appetitlosigkeit
• Geschwollene Lymphknoten
Wie schütze ich mich und meinen Hund?
• Keine Wildkadaver berühren
• Hunde an der Leine halten
• Zeckenschutz anwenden
• Hände nach dem Spaziergang waschen
• Verdächtige Tierfunde melden
Was tun bei Verdacht auf Ansteckung?
Menschen sollten einen Arzt aufsuchen, Hundehalter ihren Tierarzt. Eine frühzeitige
Behandlung mit Antibiotika ist gut wirksam.
Allgemeine Kundeninformation über mögliche Desinfektionsmaßnahmen des Trinkwassers in Ausnahmesituationen
Zur Versorgung unserer Kunden arbeiten wir rund um die Uhr daran, Trinkwasser in hervorragender Qualität und ausreichender Quantität jederzeit zur Verfügung zu stellen.
Trotz aller Bemühungen kann es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen.
Aufgrund der sehr engmaschigen Überwachung der Trinkwasserqualität durch externe Fachlabore, können Verunreinigungen sehr schnell festgestellt werden. Unsere mikrobiologische und chemische Überwachung des Trinkwassers geht dabei weit über das Maß hinaus, welches durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben wird.
Sollte es zu Verunreinigungen kommen, halten wir für diesen Fall Desinfektionsanlagen vor, die zusätzlich zur vorsorglichen und permanenten Desinfektion mit UV-Licht zugeschaltet werden können. Dies geschieht nur in Absprache und auf Anordnung der Fachbehörde, dem zuständigen Gesundheitsamt.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen, die das Gas Chlordioxid erzeugen, welches dem Trinkwasser im Bedarfsfall zugegeben wird.
Besteht Gefahr in Verzug, kann die Zugabe von Desinfektionsmittel auch ohne eine Vorabinformation an die Kunden auf Anordnung der Behörde erfolgen. Dabei werden die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung eingehalten.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.
gez. Gemeindewerke Langgöns
Wildschadenschätzer
Für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 sind folgende Wildschadenschätzer vom Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns bestellt:
Ortsteil Lang-Göns:
Wildschadenschätzer: Malte Luh, Obergasse 24a
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Dornholzhausen:
Wildschadenschätzer: Wolfgang Zörner, Paul-Schneider-Straße 11
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Niederkleen:
Wildschadenschätzer: Jörg Weber, Bennergasse 10
Stellvertreter: Florian Eisenhardt, Auhof 4
Ortsteil Oberkleen:
Wildschadenschätzer: im Moment noch nicht neu benannt
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Cleeberg:
Wildschadenschätzer: Peter Grieb, Hauptstraße 28, 35415 Pohlheim
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Espa:
Wildschadenschätzer: Erhard Mank, Auf der Rute 4
Stellvertreter: nicht benannt

