Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung von Lärmaktionsplänen

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr  geregelt werden, aufzustellen bzw. alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen ist ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießens (www.rp-giessen.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Die Eingabe von Stellungnahmen kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Stellungnahmen schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Gießen unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 7. August 2024 eingereicht werden.

Regierungspräsidium Gießen

IV 43.2, Lärmaktionsplanung

Marburger Str. 91

35396 Gießen

Laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de

 

 

Gießen, den 24. Juni 2024

Regierungspräsidium Gießen

RPGI-43.2-53e0100/19-2021/17
 

Ankündigung von Vermessungs- u. Kartierungsarbeiten - Trassenplanung

MÄRZ 2024 BIS MÄRZ 2025

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Langgöns
Rhein-Main-Link
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Lesen Sie mehr

Leiterseilaustausch in Lang-Göns - Vorab - Infos der ausführenden Firma

Informationen zur 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gießen/Nord und dem Umspannwerk Karben (LH-11-3023)

Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist eine Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P211 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet.

Als betroffene Gemeinde, auf deren Gebiet Masten stehen bzw. Leiterseile gespannt sind, möchten wir Sie frühzeitig über die anstehenden Planungen und Arbeiten informieren. Im Anhang finden Sie eine Karte mit dem Leitungsverlauf auf Ihrem Gemeindegebiet.

Der Vorteil des Leiterseiltausches liegt darin, dass keine neue Masten errichtet werden müssen, da die Hochtemperaturleiterseile einen identischen Querschnitt und ein identisches Gewicht haben. Nur in wenigen Einzelfällen müssen einzelne erhöht oder ggf. verstärkt werden. Durch den Leiterseiltausch wird es zu keiner Abweichung der bisherigen Trasse kommen. Ein entsprechender Antrag auf Raumordnungsverzicht wurde aus vorher genanntem Grund Ende Januar 2023 durch die zuständige Behörde bewilligt.

Während der gesamten Planungs- und der anschließenden Bauphase informieren wir die Gemeinden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig und beantworten gern alle mit der Netzverstärkung verbundenen Fragen und Anliegen.

 

TenneT TSO GmbH

Bernecker Str. 70

95448 Bayreuth

A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns

Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

„A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns, von Betr.-km 180,650 bis Betr.-km 185,350“ in den Gemarkungen Leihgestern der Stadt Linden, Lang-Göns der Gemeinde Langgöns, Holzheim der Stadt Pohlheim (alle Landkreis Gießen) und Gambach der Stadt Münzenberg (Wetteraukreis) einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Stadt Fritzlar, der Stadt Laubach, der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Langgöns

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Bekanntmachungen Bauleitplanung

Amtliche Bekanntmachungen zum Thema Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns finden Sie hier


Straßensperrungen

Wahlbekanntmachungen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Langgöns am 01.12.2024

1.)

In der Gemeinde Langgöns (Landkreis Gießen) ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers endet am 31.05.2025. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Die Stelle ist gemäß KomBesDAV mit der Besoldungsgruppe B2 bewertet, es wird zusätzlich eine Dienstaufwandsentschädigung nach KomBesDAV gewährt.

Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 3 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.

Zusätzliche Informationen zu der Stelle können bei folgender Adresse erfragt werden:

Wahlleiter der Gemeinde Langgöns

St.-Ulrich-Ring 13

35428 Langgöns

 

2.)

Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Gemeindevertretung am 01.12.2024, eine evtl. Stichwahl am 15.12.2024, statt.

3.) Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) aufgefordert.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sowie Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gemäß § 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht nach § 31 und § 32 Abs. 2 HGO vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsort und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten in der Vertretungskörperschaft (Gemeindevertretung) der Gemeinde Langgöns oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der Gemeinde von Gesetzes wegen Vertreter hat. Dies gilt nicht für den Wahlvorschlag des amtierenden Bürgermeisters, der während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Gemeinde ausgeübt hat. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Die Zahl der Gemeindevertreter beträgt 37. Es besteht zurzeit folgende Sitzverteilung: CDU 14 Sitze, SPD 10 Sitze, Bündnis 90 / Die Grünen 7 Sitze, FWG 6 Sitze.

Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder

einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitglieder oder Vertreter zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, 23.09.2024 bis 18.00 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13 in 35428 Langgöns, einzureichen.

Die Frist ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Bei dem Wahlleiter sind auch die für die Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlichen Vordrucke zu erhalten.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

- Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist,

- eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt,

- Name, Vorname und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung,

- bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde.

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 23.09.2024 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

 

Langgöns, den 29.07.2024                                                 Der Wahlleiter

der Gemeinde Langgöns

gez. Moritz Otto

Anordnungen Verkehr

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen Az.: 121-094/22-01

Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:

Das VZ 314 mit Zusatzzeichen 1050-32 StVO, an der Ladestation auf dem Parkplatz der Weidigsporthalle in Oberkleen.

Begründung:

Auf dem Parkplatz vor der Ladestation, vor der Weidigsporthalle in Oberkleen, sollen bevorrechtigt nur Elektrofahrzeuge während des Ladens parken.

Lang-Göns, 14.12.2022

Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns

Sonstiges

Allgemeine Kundeninformation über mögliche Desinfektionsmaßnahmen des Trinkwassers in Ausnahmesituationen

Zur Versorgung unserer Kunden arbeiten wir rund um die Uhr daran, Trinkwasser in hervorragender Qualität und ausreichender Quantität jederzeit zur Verfügung zu stellen.

Trotz aller Bemühungen kann es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen.

Aufgrund der sehr engmaschigen Überwachung der Trinkwasserqualität durch externe Fachlabore, können Verunreinigungen sehr schnell festgestellt werden. Unsere mikrobiologische und chemische Überwachung des Trinkwassers geht dabei weit über das Maß hinaus, welches durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben wird.

Sollte es zu Verunreinigungen kommen, halten wir für diesen Fall Desinfektionsanlagen vor, die zusätzlich zur vorsorglichen und permanenten Desinfektion mit UV-Licht zugeschaltet werden können. Dies geschieht nur in Absprache und auf Anordnung der Fachbehörde, dem zuständigen Gesundheitsamt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen, die das Gas Chlordioxid erzeugen, welches dem Trinkwasser im Bedarfsfall zugegeben wird.

Besteht Gefahr in Verzug, kann die Zugabe von Desinfektionsmittel auch ohne eine Vorabinformation an die Kunden auf Anordnung der Behörde erfolgen. Dabei werden die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung eingehalten.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.

gez. Gemeindewerke Langgöns

Wildschadenschätzer

Für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 sind folgende Wildschadenschätzer vom Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns bestellt:

Ortsteil Lang-Göns:

Wildschadenschätzer: Malte Luh, Obergasse 24a

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Dornholzhausen:

Wildschadenschätzer: Wolfgang Zörner, Paul-Schneider-Straße 11

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Niederkleen:

Wildschadenschätzer: Jörg Weber, Bennergasse 10

Stellvertreter: Florian Eisenhardt, Auhof 4

Ortsteil Oberkleen:

Wildschadenschätzer: Alwin Reuter, Friedenstraße 3

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Cleeberg:

Wildschadenschätzer: Peter Grieb, Hauptstraße 28, 35415 Pohlheim

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Espa:

Wildschadenschätzer: Erhard Mank, Auf der Rute 4

Stellvertreter: nicht benannt

Ortslandwirt

Benennung von Ortslandwirten