Amtliche Bekanntmachungen

ESPA- Blitzeinschlag in Straßenbeleuchtung

„Mitteilung an die Bürgerinnen und Bürger von Espa

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es im Bereich des Gaulkopfs in Espa durch einen Blitzeinschlag zu Schäden an den empfindlichen Bauteilen der Straßenbeleuchtung gekommen ist. Leider müssen die betroffenen Leuchten ausgetauscht werden.

Die neuen Leuchten wurden bereits bestellt und werden nach ihrem Eintreffen montiert. Der voraussichtliche Liefertermin ist jedoch erst Ende des Jahres. Um die Sicherheit und Sichtbarkeit an den Wegkreuzungen während dieser Zeit zu gewährleisten, haben wir heute als Übergangslösung Ersatzleuchten installieren lassen.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die durch diese Situation entstehen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung“

Aufstellung von Lärmaktionsplänen

Regierungspräsidium Gießen
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Gießen

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme
und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3
Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken
mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls
zu überarbeiten.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gie-
ßen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Gießen.
Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen tritt mit der Veröffentlichung
am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis
der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der genannte Teilplan ist ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gie-
ßen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und
zum Download bereitgestellt.
Gießen, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021

Ankündigung von Vermessungs- u. Kartierungsarbeiten - Trassenplanung

MÄRZ 2024 BIS MÄRZ 2025

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Langgöns
Rhein-Main-Link
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Lesen Sie mehr

Leiterseilaustausch in Lang-Göns - Vorab - Infos der ausführenden Firma

Informationen zur 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gießen/Nord und dem Umspannwerk Karben (LH-11-3023)

Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist eine Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P211 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet.

Als betroffene Gemeinde, auf deren Gebiet Masten stehen bzw. Leiterseile gespannt sind, möchten wir Sie frühzeitig über die anstehenden Planungen und Arbeiten informieren. Im Anhang finden Sie eine Karte mit dem Leitungsverlauf auf Ihrem Gemeindegebiet.

Der Vorteil des Leiterseiltausches liegt darin, dass keine neue Masten errichtet werden müssen, da die Hochtemperaturleiterseile einen identischen Querschnitt und ein identisches Gewicht haben. Nur in wenigen Einzelfällen müssen einzelne erhöht oder ggf. verstärkt werden. Durch den Leiterseiltausch wird es zu keiner Abweichung der bisherigen Trasse kommen. Ein entsprechender Antrag auf Raumordnungsverzicht wurde aus vorher genanntem Grund Ende Januar 2023 durch die zuständige Behörde bewilligt.

Während der gesamten Planungs- und der anschließenden Bauphase informieren wir die Gemeinden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig und beantworten gern alle mit der Netzverstärkung verbundenen Fragen und Anliegen.

 

TenneT TSO GmbH

Bernecker Str. 70

95448 Bayreuth

A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns

Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

„A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns, von Betr.-km 180,650 bis Betr.-km 185,350“ in den Gemarkungen Leihgestern der Stadt Linden, Lang-Göns der Gemeinde Langgöns, Holzheim der Stadt Pohlheim (alle Landkreis Gießen) und Gambach der Stadt Münzenberg (Wetteraukreis) einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Stadt Fritzlar, der Stadt Laubach, der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Langgöns

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Bekanntmachungen Bauleitplanung

Amtliche Bekanntmachungen zum Thema Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns finden Sie hier


Straßensperrungen

Wahlbekanntmachungen

Bekanntmachung endgültiges Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 2024

Sitzung 4. Dez.24 - endgültige Beschlussfassung des Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl

Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die endgültige Beschlussfassung des Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahlin Langgöns am 01. Dezember 2024 findet am

Mittwoch, den 04. Dezember 2024, um 10:00 Uhr

im Rathaus, Sitzungszimmer im Untergeschoss,

St. Ulrich-Ring 13, in 35428 Langgöns

statt.

Gemeinde Langgöns

Der Gemeindewahlleiter

(Acar)

Anordnungen Verkehr

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen Az.: 121-094/22-01

Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:

Das VZ 314 mit Zusatzzeichen 1050-32 StVO, an der Ladestation auf dem Parkplatz der Weidigsporthalle in Oberkleen.

Begründung:

Auf dem Parkplatz vor der Ladestation, vor der Weidigsporthalle in Oberkleen, sollen bevorrechtigt nur Elektrofahrzeuge während des Ladens parken.

Lang-Göns, 14.12.2022

Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns

Sonstiges

Allgemeine Kundeninformation über mögliche Desinfektionsmaßnahmen des Trinkwassers in Ausnahmesituationen

Zur Versorgung unserer Kunden arbeiten wir rund um die Uhr daran, Trinkwasser in hervorragender Qualität und ausreichender Quantität jederzeit zur Verfügung zu stellen.

Trotz aller Bemühungen kann es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen.

Aufgrund der sehr engmaschigen Überwachung der Trinkwasserqualität durch externe Fachlabore, können Verunreinigungen sehr schnell festgestellt werden. Unsere mikrobiologische und chemische Überwachung des Trinkwassers geht dabei weit über das Maß hinaus, welches durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben wird.

Sollte es zu Verunreinigungen kommen, halten wir für diesen Fall Desinfektionsanlagen vor, die zusätzlich zur vorsorglichen und permanenten Desinfektion mit UV-Licht zugeschaltet werden können. Dies geschieht nur in Absprache und auf Anordnung der Fachbehörde, dem zuständigen Gesundheitsamt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen, die das Gas Chlordioxid erzeugen, welches dem Trinkwasser im Bedarfsfall zugegeben wird.

Besteht Gefahr in Verzug, kann die Zugabe von Desinfektionsmittel auch ohne eine Vorabinformation an die Kunden auf Anordnung der Behörde erfolgen. Dabei werden die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung eingehalten.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.

gez. Gemeindewerke Langgöns

Wildschadenschätzer

Für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 sind folgende Wildschadenschätzer vom Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns bestellt:

Ortsteil Lang-Göns:

Wildschadenschätzer: Malte Luh, Obergasse 24a

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Dornholzhausen:

Wildschadenschätzer: Wolfgang Zörner, Paul-Schneider-Straße 11

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Niederkleen:

Wildschadenschätzer: Jörg Weber, Bennergasse 10

Stellvertreter: Florian Eisenhardt, Auhof 4

Ortsteil Oberkleen:

Wildschadenschätzer: im Moment noch nicht neu benannt

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Cleeberg:

Wildschadenschätzer: Peter Grieb, Hauptstraße 28, 35415 Pohlheim

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Espa:

Wildschadenschätzer: Erhard Mank, Auf der Rute 4

Stellvertreter: nicht benannt

Ortslandwirt

Benennung von Ortslandwirten