Bürgerservice:
Amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung
Amtliche Bekanntmachungen zum Thema Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns finden Sie hier
Behördliche Anordnungen
Achtung Treibjagd am 08.11.25
Gemeinschaftsjagd Niederkleen, Dornholzhausen, Vollnkirchen, Rechtenbach - Informationen für Waldbesucher
Vorsicht! Am Samstag, den 8.11.25 ab 9.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr. Nachmittags werden ggf. auch noch Nachsuchen stattfinden! Zimmerplatz, Niederkleen, Holzweg rechte Seite Richtung Dornholzhausen. Es werden Warnschilder aufgestellt.
Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Gießen
Weitere Infos Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest
6.11.25- Landkreis Gießen. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest darf im Landkreis Gießen Geflügel ab Freitag, 31. Oktober, bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Tierseuche. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest
Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. Die durch das Veterinäramt getroffenen Regelungen sollen verhindern, dass das Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt.
Vogelhaltungen im Landkreis Gießen sind auch zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet – darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern sollen.
Die Regelungen gelten für alle Haltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.
Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Tote Wildvögel sollten aber nicht berührt werden. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen, da sie zu einer Verbreitung des Erregers beitragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de
Trinkwassernetz im OT-Oberkleen wird gespült 27.10.2025 bis 07.11.2025
Update 07.11. Die Rohrreinigungsarbeiten sind ab heute abgeschlossen!
Finden Sie hier alle aktuellen Mitteilungen
02.10.25- Öffentliche Bekanntmachung
Zur Entfernung von Ablagerungen in den Trinkwasserleitungen wird im Zeitraum vom
27.10.2025 bis 07.11.2025, eine Rohrnetzspülung im gesamten Ortsnetz Oberkleen
durchgeführt.
Den genauen Zeitpunkt, wann Ihr Versorgungsabschnitt gespült wird, teilen wir Ihnen
durch Wurfzettel in Ihre Briefkästen mit.
Weitere Infos mehr
Für Rückfragen stehen wir unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung –
06403-902022 und 06403-902042
Ihre Gemeindewerke Langgöns
Trinkwassernetz im OT-Oberkleen wird gespült 27.10.2025 bis 07.11.2025
28.10.25- Die Arbeiten haben begonnen!
Uns haben mehrere Anfragen erreicht, wann, wo und in welchem Zeitraum die einzelnen Abschnitte betroffen sind – insbesondere im Hinblick auf mögliche Wasserabstellungen.
Die Wurfzettel mit den genauen Informationen werden jeweils ein bis zwei Tage vorab, spätestens am Abend, in die Briefkästen der betroffenen Haushalte eingeworfen.
Zusätzlich informieren wir hier (siehe oben) und täglich aktualisiert über die jeweils für den nächsten Tag geplanten Abschnitte und Straßen. Bitte beachten Sie trotzdem, dass es aufgrund unvorhersehbarer Umstände zu kurzfristigen Änderungen im Ablauf kommen kann
Bitte beachten Sie auch, dass es während der gesamten Reinigungsphase aufgrund von Druckschwankungen oder Entlüftungsarbeiten auch in angrenzenden Bereichen kurzfristig zu Wasserunterbrechungen kommen kann.
Wir bemühen uns, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten – jedoch lassen sich nicht alle Situationen im Voraus planen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
02.10.25- Öffentliche Bekanntmachung
Zur Entfernung von Ablagerungen in den Trinkwasserleitungen wird im Zeitraum vom
27.10.2025 bis 07.11.2025, eine Rohrnetzspülung im gesamten Ortsnetz Oberkleen
durchgeführt.
Den genauen Zeitpunkt, wann Ihr Versorgungsabschnitt gespült wird, teilen wir Ihnen
durch Wurfzettel in Ihre Briefkästen mit.
Weitere Infos mehr
Für Rückfragen stehen wir unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung –
06403-902022 und 06403-902042
Ihre Gemeindewerke Langgöns
Aufstellung von Lärmaktionsplänen
Regierungspräsidium Gießen
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Gießen
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme
und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3
Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken
mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls
zu überarbeiten.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gie-
ßen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Gießen.
Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen tritt mit der Veröffentlichung
am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis
der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der genannte Teilplan ist ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gie-
ßen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und
zum Download bereitgestellt.
Gießen, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021
Leiterseilaustausch in Lang-Göns - Vorab - Infos der ausführenden Firma
Informationen zur 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gießen/Nord und dem Umspannwerk Karben (LH-11-3023)
Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist eine Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P211 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet.
Als betroffene Gemeinde, auf deren Gebiet Masten stehen bzw. Leiterseile gespannt sind, möchten wir Sie frühzeitig über die anstehenden Planungen und Arbeiten informieren. Im Anhang finden Sie eine Karte mit dem Leitungsverlauf auf Ihrem Gemeindegebiet.
Der Vorteil des Leiterseiltausches liegt darin, dass keine neue Masten errichtet werden müssen, da die Hochtemperaturleiterseile einen identischen Querschnitt und ein identisches Gewicht haben. Nur in wenigen Einzelfällen müssen einzelne erhöht oder ggf. verstärkt werden. Durch den Leiterseiltausch wird es zu keiner Abweichung der bisherigen Trasse kommen. Ein entsprechender Antrag auf Raumordnungsverzicht wurde aus vorher genanntem Grund Ende Januar 2023 durch die zuständige Behörde bewilligt.
Während der gesamten Planungs- und der anschließenden Bauphase informieren wir die Gemeinden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig und beantworten gern alle mit der Netzverstärkung verbundenen Fragen und Anliegen.
TenneT TSO GmbH
Bernecker Str. 70
95448 Bayreuth
A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns
Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
„A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns, von Betr.-km 180,650 bis Betr.-km 185,350“ in den Gemarkungen Leihgestern der Stadt Linden, Lang-Göns der Gemeinde Langgöns, Holzheim der Stadt Pohlheim (alle Landkreis Gießen) und Gambach der Stadt Münzenberg (Wetteraukreis) einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Stadt Fritzlar, der Stadt Laubach, der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Langgöns
Straßensperrungen
Wahlbekanntmachungen
Sonstiges
Allgemeine Kundeninformation über mögliche Desinfektionsmaßnahmen des Trinkwassers in Ausnahmesituationen
Zur Versorgung unserer Kunden arbeiten wir rund um die Uhr daran, Trinkwasser in hervorragender Qualität und ausreichender Quantität jederzeit zur Verfügung zu stellen.
Trotz aller Bemühungen kann es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen.
Aufgrund der sehr engmaschigen Überwachung der Trinkwasserqualität durch externe Fachlabore, können Verunreinigungen sehr schnell festgestellt werden. Unsere mikrobiologische und chemische Überwachung des Trinkwassers geht dabei weit über das Maß hinaus, welches durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben wird.
Sollte es zu Verunreinigungen kommen, halten wir für diesen Fall Desinfektionsanlagen vor, die zusätzlich zur vorsorglichen und permanenten Desinfektion mit UV-Licht zugeschaltet werden können. Dies geschieht nur in Absprache und auf Anordnung der Fachbehörde, dem zuständigen Gesundheitsamt.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen, die das Gas Chlordioxid erzeugen, welches dem Trinkwasser im Bedarfsfall zugegeben wird.
Besteht Gefahr in Verzug, kann die Zugabe von Desinfektionsmittel auch ohne eine Vorabinformation an die Kunden auf Anordnung der Behörde erfolgen. Dabei werden die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung eingehalten.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.
gez. Gemeindewerke Langgöns
Wildschadenschätzer
Für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 sind folgende Wildschadenschätzer vom Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns bestellt:
Ortsteil Lang-Göns:
Wildschadenschätzer: Malte Luh, Obergasse 24a
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Dornholzhausen:
Wildschadenschätzer: Wolfgang Zörner, Paul-Schneider-Straße 11
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Niederkleen:
Wildschadenschätzer: Jörg Weber, Bennergasse 10
Stellvertreter: Florian Eisenhardt, Auhof 4
Ortsteil Oberkleen:
Wildschadenschätzer: im Moment noch nicht neu benannt
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Cleeberg:
Wildschadenschätzer: Peter Grieb, Hauptstraße 28, 35415 Pohlheim
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Espa:
Wildschadenschätzer: Erhard Mank, Auf der Rute 4
Stellvertreter: nicht benannt

