Bürgerservice:
Amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung
Amtliche Bekanntmachungen zum Thema Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns finden Sie hier
Behördliche Anordnungen
Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
16.07.26- Pressemitteilung
Keine Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Bächen
Landkreis Gießen reagiert auf anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge
Landkreis Gießen. Der Landkreis Gießen untersagt aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen ab Samstag, 18. Juli. Der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung, die an diesem Tag in Kraft tritt und bis auf Weiteres gilt. Ziel der Einschränkung ist es, den Naturhaushalt zu schützen und eine zusätzliche Verringerung der ohnehin schon niedrigen Wasserstände zu verhindern.
„Unerlaubte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel zum Bewässern von Rasenflächen, belasten das Ökosystem zusätzlich zur Trockenheit“, erklärt Umweltdezernent Christian Zuckermann. „Vor allem kleine Gewässer drohen komplett auszutrocknen.“
Wer trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Einzig erlaubt sind Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung.
Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gießen unter 0641 9390-3573.
Die Allgemeinverfügung gibt es zum Nachlesen unter www.lkgi.de/oberirdische-gewaesser.
Amtliche Bekanntmachung über den Beschluss zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 13Abs.2 WPG i.V.m. §13 Abs.1 Satz 1 WPG gemäß § 13Abs.2 WPG i.V.m. §13 Abs.1 Satz 1 WPG
April 26-Gemäß § 4 Abs. 2 Gesetz zur Wärmeplanung (WPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO) ist die Gemeinde Langgöns zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Nach § 4 Abs. 2 WPG müssen Kommunen unter 100.000 Einwohner diese bis zum 30.Juni 2028 durchführen. Insofern muss die Gemeinde Langgöns einen solchen Wärmeplan bis diesem Stichtag erarbeiten.
Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden wie Langgöns ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln Kommunen eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bei.
Kommunale Wärmepläne gliedern sich nach § 13 WPG in folgende Schritte:
- Eignungsanalyse nach § 14 WPG
- Bestandsanalyse nach § 15 WPG
- Potenzialanalyse nach § 16WPG
- Zielszenarien nach § 17 WPG
- Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG
Am Ende des Verfahrens steht ein Wärmeplan gemäß § 23 WPG, der nach § 25 Abs. 1WPG spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen ist; zugleich sind die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei entsprechendem Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung).
Erhöhte Brandgefahr: Nutz- und Brauchtumsfeuer vorübergehend untersagt
Information des Ordnungsamtes
22.06.2026- Aufgrund der heißen Temperaturen, intensiven Sonneneinstrahlung und bei Gewitterneigung auch starken Winde, werden offene Feuer im Abstand von 100 m zum Wald bis auf Weiteres untersagt. Dies gilt auch für feste Einrichtungen zur Unterhaltung eines Feuers (Grillhütten).
Ebenso sind das Rauchen und der Umgang mit glimmenden Gegenständen im Abstand von 100 m zum Wald untersagt.
18.06.2026- Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der damit verbundenen Trockenheit erreicht der Graslandfeuerindex ab Freitag, den 19.06., die Stufe 4.
Aus diesem Grund dürfen bis auf Weiteres keine Nutz- und Brauchtumsfeuer stattfinden. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor einer erhöhten Brandgefahr.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Rücksichtnahme.
Ihr Ordnungsamt
Rhein-Main-Link: Ortsübliche Bekanntmachung aus Anlass von Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung - Gemeinde Langgöns
Hier finden Sie alle Infos
Aufstellung von Lärmaktionsplänen
Regierungspräsidium Gießen
__________________________________________________________________________________________________
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Gießen
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme
und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3
Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken
mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls
zu überarbeiten.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gie-
ßen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Gießen.
Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen tritt mit der Veröffentlichung
am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis
der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der genannte Teilplan ist ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gie-
ßen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und
zum Download bereitgestellt.
Gießen, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021
Leiterseilaustausch in Lang-Göns - Vorab - Infos der ausführenden Firma
Informationen zur 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gießen/Nord und dem Umspannwerk Karben (LH-11-3023)
Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist eine Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P211 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet.
Als betroffene Gemeinde, auf deren Gebiet Masten stehen bzw. Leiterseile gespannt sind, möchten wir Sie frühzeitig über die anstehenden Planungen und Arbeiten informieren. Im Anhang finden Sie eine Karte mit dem Leitungsverlauf auf Ihrem Gemeindegebiet.
Der Vorteil des Leiterseiltausches liegt darin, dass keine neue Masten errichtet werden müssen, da die Hochtemperaturleiterseile einen identischen Querschnitt und ein identisches Gewicht haben. Nur in wenigen Einzelfällen müssen einzelne erhöht oder ggf. verstärkt werden. Durch den Leiterseiltausch wird es zu keiner Abweichung der bisherigen Trasse kommen. Ein entsprechender Antrag auf Raumordnungsverzicht wurde aus vorher genanntem Grund Ende Januar 2023 durch die zuständige Behörde bewilligt.
Während der gesamten Planungs- und der anschließenden Bauphase informieren wir die Gemeinden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig und beantworten gern alle mit der Netzverstärkung verbundenen Fragen und Anliegen.
TenneT TSO GmbH
Bernecker Str. 70
95448 Bayreuth
A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns
Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
„A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns, von Betr.-km 180,650 bis Betr.-km 185,350“ in den Gemarkungen Leihgestern der Stadt Linden, Lang-Göns der Gemeinde Langgöns, Holzheim der Stadt Pohlheim (alle Landkreis Gießen) und Gambach der Stadt Münzenberg (Wetteraukreis) einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Stadt Fritzlar, der Stadt Laubach, der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Langgöns
Straßensperrungen
Vollsperrung - Ortsausgang Niederkleen vom 08.04.2026 bis zum 21.08.2026
Aufgrund des Ausbaus des Kleebachtalradweges wird die K362 am Ortsausgang Niederkleen vom 08.04.2026 bis zum 21.08.2026 voll gesperrt.
Die Umleitung U1 verläuft über die L3129 bis Pohl-Göns und weiter über die K363 bis Oberkleen. Die Umleitung U2 verläuft ab Oberkleen auf die K363 bis Pohl-Göns und weiter über die L3129 Richtung Rechtenbach.
Die genannten Umleitungen erfolgt entsprechend über den beigefügten Verkehrszeichenplan.
Die Bus Haltestelle „Burgstraße“ Niederkleen enfällt wegen Vollsperrung
Niederkleen
Betrifft die Linie FB-51.Wegen dem Neubau eines Radweges wird die K 362 zwischen dem Abzweig L 3133 und dem Ortseingang von Mittwoch, den 08. April 2026 bis vsl. Ende August 2026 voll gesperrt. Der Linienverkehr wird umgeleitet. Die Haltestelle „Burgstraße“ entfällt ohne Ersatz. Fahrgäste werden gebeten auf die umliegenden Haltestellen auszuweichen. In Richtung Cleeberg werden Haltestellen in umgekehrter Reihenfolge angedient. Außerdem wird in dieser Richtung zusätzlich an der Haltestelle „Blauäckerweg“ gehalten.
Sonstiges
Allgemeine Kundeninformation über mögliche Desinfektionsmaßnahmen des Trinkwassers in Ausnahmesituationen
Zur Versorgung unserer Kunden arbeiten wir rund um die Uhr daran, Trinkwasser in hervorragender Qualität und ausreichender Quantität jederzeit zur Verfügung zu stellen.
Trotz aller Bemühungen kann es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen.
Aufgrund der sehr engmaschigen Überwachung der Trinkwasserqualität durch externe Fachlabore, können Verunreinigungen sehr schnell festgestellt werden. Unsere mikrobiologische und chemische Überwachung des Trinkwassers geht dabei weit über das Maß hinaus, welches durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben wird.
Sollte es zu Verunreinigungen kommen, halten wir für diesen Fall Desinfektionsanlagen vor, die zusätzlich zur vorsorglichen und permanenten Desinfektion mit UV-Licht zugeschaltet werden können. Dies geschieht nur in Absprache und auf Anordnung der Fachbehörde, dem zuständigen Gesundheitsamt.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen, die das Gas Chlordioxid erzeugen, welches dem Trinkwasser im Bedarfsfall zugegeben wird.
Besteht Gefahr in Verzug, kann die Zugabe von Desinfektionsmittel auch ohne eine Vorabinformation an die Kunden auf Anordnung der Behörde erfolgen. Dabei werden die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung eingehalten.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.
gez. Gemeindewerke Langgöns
Wildschadenschätzer
Für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 sind folgende Wildschadenschätzer vom Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns bestellt:
Ortsteil Lang-Göns:
Wildschadenschätzer: Malte Luh, Obergasse 24a
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Dornholzhausen:
Wildschadenschätzer: Wolfgang Zörner, Paul-Schneider-Straße 11
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Niederkleen:
Wildschadenschätzer: Jörg Weber, Bennergasse 10
Stellvertreter: Florian Eisenhardt, Auhof 4
Ortsteil Oberkleen:
Wildschadenschätzer: im Moment noch nicht neu benannt
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Cleeberg:
Wildschadenschätzer: Peter Grieb, Hauptstraße 28, 35415 Pohlheim
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Espa:
Wildschadenschätzer: Erhard Mank, Auf der Rute 4
Stellvertreter: nicht benannt





