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Amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung
Amtliche Bekanntmachungen zum Thema Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns finden Sie hier
Behördliche Anordnungen
Geflügelpest: Beschränkungen zum Schutz vor der Geflügelpest entfallen
Jan. 26- Allgemeinverfügungen werden am 19. Dezember 25 aufgehoben / Wachsamkeit ist dennoch weiter nötig
Landkreis Gießen. Die Beschränkungen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Gießen werden beendet. Das Veterinäramt hebt am Freitag, 19. Dezember, die in den vergangenen Wochen erlassenen Allgemeinverfügungen wieder auf.
Damit enden für alle Vogelhaltungen die Pflicht zur Aufstallung und das Ausstellungsverbot, ebenso die Pflicht für verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen. Auch die Überwachungszone, die nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Wetteraukreis eingerichtet worden war und Teile des Landkreises Gießen umfasste, wird aufgehoben.
Die Regelungen zum Schutz vor der Geflügelpest waren im Oktober gemäß den Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheut (FLI) angeordnet worden, nachdem in weiten Teilen Deutschlands und Hessens – auch im Landkreis Gießen – im Zusammenhang mit dem Vogelzug vermehrt tote und infizierte Wildvögel gefunden worden waren. Betroffen waren vor allem Kraniche. Insgesamt wurde im Landkreis Gießen zwischen dem 19. Oktober und dem 3. November bei 35 tot aufgefundenen Kranichen und vier Störchen Geflügelpest festgestellt. Die Fundorte betrafen nicht nur die bekannten Zugvögel-Rastgebiete an Seen und Gewässern, sondern verteilten sich über den gesamten Landkreis. Nach diesem Zeitraum kam es zu keinen weiteren gehäuften Funden infizierter Wildvögel. Es wurden seither noch insgesamt fünf mit Geflügelpest infizierte Wildgänse, Kraniche und Graureiher in Lich, Hungen und Gießen gefunden. Weil auch der Zug der Kraniche vorüber ist, werden die Regelungen zum Schutz vor einer Ausbreitung und der Geflügelpest beendet.
Biosicherheitsmaßnahmen in Haltungen weiterhin beachten
Eine vollständige Entwarnung kann jedoch nicht gegeben werden. „Das Veterinäramt beobachtet das Geflügelpestgeschehen weiterhin und bewertet dieses ständig neu“, erklärt der zuständige Dezernent Christian Zuckermann. Es ist davon auszugehen, dass das Virus unter Wildvögeln dauerhaft verbreitet ist und vor allem Wasservögel wie Enten und Gänse auch infiziert sein können, ohne zu erkranken. Wer Vögel bzw. Geflügel hält, sollte darum weiterhin unbedingt die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten – darunter fallen Schutz- und Hygienevorkehrungen, um einen Eintrag der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern. So sollte Geflügel nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Außerdem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Kommt es zu einem auffälligen Sterben von gehaltenen Vögeln, ist dies dem Veterinäramt unbedingt mitzuteilen.
Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur selten auf Menschen übertragen. Wer in der Natur verendete oder erkrankte Wildvögel findet, sollte diese trotzdem nicht berühren.
Wer tote Wildvögel findet, sollte dies weiterhin beim Veterinäramt melden. Dies betrifft neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen. Weitere Informationen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest
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18.11.25 Überwachungszone umfasst Teile von Hungen, Langgöns, Lich, Linden und Pohlheim
Landkreis Gießen. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Rockenberg im Wetteraukreis sind auch Haltungen in angrenzenden Gebieten im Landkreis Gießen von besonderen Schutzvorkehrungen betroffen. Rund um den Ort des Ausbruchs gilt eine sogenannte Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius. In diese Zone fallen auch Teile von Hungen, Langgöns, Lich, Linden und Pohlheim. Das genaue Gebiet ist online einzusehen über eine interaktive Karte im Tierseucheninformationssystem (TSIS) des Friedrich-Löffler-Instituts unter https://t1p.de/qpnfy
Alle Vogelhaltungen in diesem Gebiet unterliegen einer besonderen Überwachung und werden zum Teil kontrolliert. Es dürfen ohne Ausnahmegenehmigung keine Vögel, deren Eier oder deren Fleisch aus der Überwachungszone gebracht werden. Auch Gülle aus diesen Betrieben darf nicht auf Felder ausgebracht werden. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung. Sie tritt am 18. November 2025 in Kraft und ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest. Dort gibt es auch weitere Informationen.
Im gesamten Landkreis Gießen gelten weiterhin die allgemeinen Regelungen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest, die bereits Ende Oktober in Kraft getreten sind. So müssen alle Vogelhaltungen im Landkreis ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Abdeckungen halten, um einen Eintrag des Geflügelpest-Virus durch Wildvögel zu verhindern. Die Pflicht zur Aufstallung wird in den Gebieten, die in die Überwachungszone des Ausbruchs im Wetteraukreis fallen, erweitert: Hier gilt zusätzlich auch das Aufstallungsgebot für Tauben. Kreisweit sind außerdem die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Eintrag des Erregers von Wildvögeln auf gehaltene Vögel verhindern sollen.
Bildunterschrift zur Karte: Die Gebiete innerhalb des blauen Kreises fallen in die Überwachungszone.

Rhein-Main-Link: Ortsübliche Bekanntmachung aus Anlass von Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung - Gemeinde Langgöns
Hier finden Sie alle Infos
Aufstellung von Lärmaktionsplänen
Regierungspräsidium Gießen
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Gießen
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme
und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3
Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken
mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls
zu überarbeiten.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gie-
ßen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Gießen.
Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen tritt mit der Veröffentlichung
am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis
der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der genannte Teilplan ist ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gie-
ßen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und
zum Download bereitgestellt.
Gießen, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021
Leiterseilaustausch in Lang-Göns - Vorab - Infos der ausführenden Firma
Informationen zur 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gießen/Nord und dem Umspannwerk Karben (LH-11-3023)
Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist eine Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P211 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet.
Als betroffene Gemeinde, auf deren Gebiet Masten stehen bzw. Leiterseile gespannt sind, möchten wir Sie frühzeitig über die anstehenden Planungen und Arbeiten informieren. Im Anhang finden Sie eine Karte mit dem Leitungsverlauf auf Ihrem Gemeindegebiet.
Der Vorteil des Leiterseiltausches liegt darin, dass keine neue Masten errichtet werden müssen, da die Hochtemperaturleiterseile einen identischen Querschnitt und ein identisches Gewicht haben. Nur in wenigen Einzelfällen müssen einzelne erhöht oder ggf. verstärkt werden. Durch den Leiterseiltausch wird es zu keiner Abweichung der bisherigen Trasse kommen. Ein entsprechender Antrag auf Raumordnungsverzicht wurde aus vorher genanntem Grund Ende Januar 2023 durch die zuständige Behörde bewilligt.
Während der gesamten Planungs- und der anschließenden Bauphase informieren wir die Gemeinden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig und beantworten gern alle mit der Netzverstärkung verbundenen Fragen und Anliegen.
TenneT TSO GmbH
Bernecker Str. 70
95448 Bayreuth
A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns
Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
„A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns, von Betr.-km 180,650 bis Betr.-km 185,350“ in den Gemarkungen Leihgestern der Stadt Linden, Lang-Göns der Gemeinde Langgöns, Holzheim der Stadt Pohlheim (alle Landkreis Gießen) und Gambach der Stadt Münzenberg (Wetteraukreis) einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Stadt Fritzlar, der Stadt Laubach, der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Langgöns
Straßensperrungen
Wahlbekanntmachungen
Wahlvorschläge
Sonstiges
Info für Spaziergänger & Hundebesitzer: Hasenpest (Tularämie)
28.11.25- Der Jagdpächter Langgöns informiert- Es ist ein Fall von Hasenpest bei einem toten Hasen in der Gemarkung Langgöns nachgewiesen worden. Falls Sie einen toten Hasen sichten, auf keinen Fall anfassen und bitte bei der Gemeinde melden!
Was ist die Hasenpest?
Die Hasenpest (Tularämie) ist eine bakterielle Infektion, die vor allem Hasen und
Wildkaninchen betrifft, aber auch Menschen und Hunde infizieren kann.
Wie erfolgt die Ansteckung?
• Kontakt mit kranken oder toten Wildtieren
• Fressen oder Belecken von Kadavern
• Zecken- und Mückenstiche
• Kontakt mit kontaminiertem Material
• Selten: Einatmen von erregerhaltigem Staub
Woran erkennt man Tularämie?
Beim Menschen:
• Hohes Fieber, Schüttelfrost
• Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen
• Geschwollene Lymphknoten
• Grippeähnliche Symptome
Beim Hund:
• Fieber, Leistungsabfall
• Appetitlosigkeit
• Geschwollene Lymphknoten
Wie schütze ich mich und meinen Hund?
• Keine Wildkadaver berühren
• Hunde an der Leine halten
• Zeckenschutz anwenden
• Hände nach dem Spaziergang waschen
• Verdächtige Tierfunde melden
Was tun bei Verdacht auf Ansteckung?
Menschen sollten einen Arzt aufsuchen, Hundehalter ihren Tierarzt. Eine frühzeitige
Behandlung mit Antibiotika ist gut wirksam.
Allgemeine Kundeninformation über mögliche Desinfektionsmaßnahmen des Trinkwassers in Ausnahmesituationen
Zur Versorgung unserer Kunden arbeiten wir rund um die Uhr daran, Trinkwasser in hervorragender Qualität und ausreichender Quantität jederzeit zur Verfügung zu stellen.
Trotz aller Bemühungen kann es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen.
Aufgrund der sehr engmaschigen Überwachung der Trinkwasserqualität durch externe Fachlabore, können Verunreinigungen sehr schnell festgestellt werden. Unsere mikrobiologische und chemische Überwachung des Trinkwassers geht dabei weit über das Maß hinaus, welches durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben wird.
Sollte es zu Verunreinigungen kommen, halten wir für diesen Fall Desinfektionsanlagen vor, die zusätzlich zur vorsorglichen und permanenten Desinfektion mit UV-Licht zugeschaltet werden können. Dies geschieht nur in Absprache und auf Anordnung der Fachbehörde, dem zuständigen Gesundheitsamt.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen, die das Gas Chlordioxid erzeugen, welches dem Trinkwasser im Bedarfsfall zugegeben wird.
Besteht Gefahr in Verzug, kann die Zugabe von Desinfektionsmittel auch ohne eine Vorabinformation an die Kunden auf Anordnung der Behörde erfolgen. Dabei werden die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung eingehalten.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.
gez. Gemeindewerke Langgöns
Wildschadenschätzer
Für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 sind folgende Wildschadenschätzer vom Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns bestellt:
Ortsteil Lang-Göns:
Wildschadenschätzer: Malte Luh, Obergasse 24a
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Dornholzhausen:
Wildschadenschätzer: Wolfgang Zörner, Paul-Schneider-Straße 11
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Niederkleen:
Wildschadenschätzer: Jörg Weber, Bennergasse 10
Stellvertreter: Florian Eisenhardt, Auhof 4
Ortsteil Oberkleen:
Wildschadenschätzer: im Moment noch nicht neu benannt
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Cleeberg:
Wildschadenschätzer: Peter Grieb, Hauptstraße 28, 35415 Pohlheim
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Espa:
Wildschadenschätzer: Erhard Mank, Auf der Rute 4
Stellvertreter: nicht benannt

