Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung

Amtliche Bekanntmachungen zum Thema Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns finden Sie hier

Behördliche Anordnungen

Wasserampel in Cleeberg jetzt auf rot- Andere Ortsteile auf gelb

04.09.26

Wasserampel "Wassernotstand" Cleeberg- springt zurück auf "rot" 

26.08.26

Wasserampel wechselt auf Stufe "Gelb" für alle Ortsteile, außer Cleeberg - Abkochverfügung für Cleeberg bleibt bestehen

Aufgrund der deutlich entspannteren Wetterlage und der Regenfälle der letzten Wochen hat sich die Situation der Wasserversorgung in unserer Gemeinde deutlich verbessert. Somit kann ab sofort die sog. Wasserampel von bislang Stufe „Rot“ auf nun Stufe „Gelb“ gesenkt werden. Dies bedeutet folgende Handlungsanweisungen: 

  • Bewässerungen sollten auf das notwendigste reduziert- und auf automatische Bewässerungssysteme generell verzichtet, diese jedoch zumindest nicht für eine Bewässerung in den Nachtstunden programmiert werden.
  • Ist die Entnahme von größeren Wassermengen wie z. B. das Befüllen von Gartenteichen oder Poolanlagen geplant, so ist dieses vorab mit den Mitarbeitern der Gemeindewerke abzustimmen.

Alle Verbraucher sind somit weiterhin zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufgefordert. 

Trinkwassernotstand und Abkochverfügung in Cleeberg:

Die Abkochverfügung für die Ortsteile Cleeberg und Weiperfelden bleibt weiterhin bestehen. Bedingt durch notwendige zusätzliche Untersuchungen im Leitungsnetz, welche in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Gießen erfolgen müssen, kann noch keine Freimeldung des Leitungsnetzes ausgegeben werden. Aktuell werden täglich Beprobungen durchgeführt und die Gemeindewerke informieren, sobald die Abkochverfügung aufgehoben werden kann. 

Wir bitten die Regelung weiterhin dringlich zu beachten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Langgöns (www.langgoens.de) 

Wir danken an dieser Stelle ausdrücklich der gesamten Bevölkerung der Gemeinde für das bisherige solidarische Mitwirken in der Trockenphase dieses Sommers. Die zuletzt getroffenen Maßnahmen haben sichtbar und spürbar Wirkung gezeigt und die Grundwasser- und Versorgungssituation deutlich entspannt.

Wir bitten Sie daher auch weiterhin sensibel und sparsam mit dem hohen Gut Trinkwasser umzugehen.

Vielen Dank

19.08.26 13:40 Uhr 

Trinkwasser im Ortsteil Cleeberg und Weiperfelden muss abgekocht werden, da Verunreinigungen im Leitungsnetz festgestellt wurden

Das Trinkwasser im Ortsteil Cleeberg und Weiperfelden ist mikrobiologisch verunreinigt und muss abgekocht werden.

Darauf weisen die Gemeindewerke Langgöns als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt

des Landkreises Gießen hin. Im Trinkwasser wurden E.coli, coliforme Keime und Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.

Für das betroffene Gebiet gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden.

Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.

Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Anschließend kann das Wasser ohne Bedenken verwendet werden. Länger als einen Tag sollte man das Wasser jedoch nicht stehen lassen, ansonsten kann es wieder verkeimen.

Für andere Zwecke – etwa zum Duschen – kann das Leitungswasser ohne Einschränkungen genutzt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.feuerwehr-langgoens.de

Für Fragen stehen die Gemeindewerke von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung –

  • 06403-9020 22

Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

16.07.26- Pressemitteilung

 

Keine Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Bächen

Landkreis Gießen reagiert auf anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge

Landkreis Gießen. Der Landkreis Gießen untersagt aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen ab Samstag, 18. Juli. Der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung, die an diesem Tag in Kraft tritt und bis auf Weiteres gilt. Ziel der Einschränkung ist es, den Naturhaushalt zu schützen und eine zusätzliche Verringerung der ohnehin schon niedrigen Wasserstände zu verhindern.

„Unerlaubte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel zum Bewässern von Rasenflächen, belasten das Ökosystem zusätzlich zur Trockenheit“, erklärt Umweltdezernent Christian Zuckermann. „Vor allem kleine Gewässer drohen komplett auszutrocknen.“

Wer trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Einzig erlaubt sind Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung.

Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gießen unter 0641 9390-3573.

Die Allgemeinverfügung gibt es zum Nachlesen unter www.lkgi.de/oberirdische-gewaesser.

Amtliche Bekanntmachung über den Beschluss zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 13Abs.2 WPG i.V.m. §13 Abs.1 Satz 1 WPG gemäß § 13Abs.2 WPG i.V.m. §13 Abs.1 Satz 1 WPG

April 26-Gemäß § 4 Abs. 2 Gesetz zur Wärmeplanung (WPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO) ist die Gemeinde Langgöns zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Nach § 4 Abs. 2 WPG müssen Kommunen unter 100.000 Einwohner diese bis zum 30.Juni 2028 durchführen. Insofern muss die Gemeinde Langgöns einen solchen Wärmeplan bis diesem Stichtag erarbeiten.

Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden wie Langgöns ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln Kommunen eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bei.

Kommunale Wärmepläne gliedern sich nach § 13 WPG in folgende Schritte:

  • Eignungsanalyse nach § 14 WPG
  • Bestandsanalyse nach § 15 WPG
  • Potenzialanalyse nach § 16WPG
  • Zielszenarien nach § 17 WPG
  • Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG

Am Ende des Verfahrens steht ein Wärmeplan gemäß § 23 WPG, der nach § 25 Abs. 1WPG spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen ist; zugleich sind die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei entsprechendem Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung).

Brandgefahr- zweithöchste Alarmstufe aufgehoben!

18.08.2026


VORERST ENTSPANNUNG DER WALDBRANDGEFAHR IN WEITEN TEILEN HESSENS
Forstministerium hebt Alarmstufe auf
Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich etwas entspannt. Vor allem die landesweiten Niederschläge in Verbindung mit einem deutlichen Temperaturrückgang führen in weiten Teilen Hessens zu einer spürbaren Abnahme der akuten Waldbrandgefahr. Auch für die nächsten Tage ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden und anhaltenden Zunahme der Waldbrandgefährdung auf kritische Werte zu
rechnen. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hebt daher die am 3. August 2026 in Kraft gesetzte
Waldbrandalarmstufe A, die zweithöchste Stufe, mit sofortiger Wirkung auf. Damit gilt aktuell keine Alarmstufe mehr.
Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten.mehr

03.08.2026

Forstministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus. Pressemitteilung

31.07.2026 

Grill- und Feuerstellen im und am Wald bleiben geschlossen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr bleiben die Grill- und Feuerstellen im und am Wald bis auf Weiteres geschlossen. Die Nutzung ist untersagt.

Auch wenn derzeit in Hessen keine offizielle Waldbrandalarmstufe ausgerufen ist, machen die örtlichen Witterungsverhältnisse diese Vorsichtsmaßnahme erforderlich.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und darum, auf offenes Feuer im und am Wald sowie in dessen unmittelbarer Umgebung zu verzichten. Bereits ein kleiner Funke kann ausreichen, um einen Waldbrand auszulösen. Unterlassen Sie daher jegliche Art von brandauslösenden Handlungen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zum Schutz unserer Wälder.

Ihr Ordnungsamt

22.06.2026- Aufgrund der heißen Temperaturen, intensiven Sonneneinstrahlung und bei Gewitterneigung auch starken Winde, werden offene Feuer im Abstand von 100 m zum Wald bis auf Weiteres untersagt. Dies gilt auch für feste Einrichtungen zur Unterhaltung eines Feuers (Grillhütten).

Ebenso sind das Rauchen und der Umgang mit glimmenden Gegenständen im Abstand von 100 m zum Wald untersagt.

18.06.2026- Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der damit verbundenen Trockenheit erreicht der Graslandfeuerindex ab Freitag, den 19.06., die Stufe 4.

Aus diesem Grund dürfen bis auf Weiteres keine Nutz- und Brauchtumsfeuer stattfinden. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor einer erhöhten Brandgefahr.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Rücksichtnahme.

Ihr Ordnungsamt

Rhein-Main-Link: Ortsübliche Bekanntmachung aus Anlass von Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung - Gemeinde Langgöns

Hier finden Sie alle Infos

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Aufstellung von Lärmaktionsplänen

Regierungspräsidium Gießen
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Gießen

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme
und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3
Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken
mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls
zu überarbeiten.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gie-
ßen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Gießen.
Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen tritt mit der Veröffentlichung
am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis
der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der genannte Teilplan ist ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gie-
ßen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und
zum Download bereitgestellt.
Gießen, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021

Leiterseilaustausch in Lang-Göns - Vorab - Infos der ausführenden Firma

Informationen zur 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Gießen/Nord und dem Umspannwerk Karben (LH-11-3023)

Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist eine Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P211 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet.

Als betroffene Gemeinde, auf deren Gebiet Masten stehen bzw. Leiterseile gespannt sind, möchten wir Sie frühzeitig über die anstehenden Planungen und Arbeiten informieren. Im Anhang finden Sie eine Karte mit dem Leitungsverlauf auf Ihrem Gemeindegebiet.

Der Vorteil des Leiterseiltausches liegt darin, dass keine neue Masten errichtet werden müssen, da die Hochtemperaturleiterseile einen identischen Querschnitt und ein identisches Gewicht haben. Nur in wenigen Einzelfällen müssen einzelne erhöht oder ggf. verstärkt werden. Durch den Leiterseiltausch wird es zu keiner Abweichung der bisherigen Trasse kommen. Ein entsprechender Antrag auf Raumordnungsverzicht wurde aus vorher genanntem Grund Ende Januar 2023 durch die zuständige Behörde bewilligt.

Während der gesamten Planungs- und der anschließenden Bauphase informieren wir die Gemeinden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig und beantworten gern alle mit der Netzverstärkung verbundenen Fragen und Anliegen.

 

TenneT TSO GmbH

Bernecker Str. 70

95448 Bayreuth

A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns

Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

„A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns, von Betr.-km 180,650 bis Betr.-km 185,350“ in den Gemarkungen Leihgestern der Stadt Linden, Lang-Göns der Gemeinde Langgöns, Holzheim der Stadt Pohlheim (alle Landkreis Gießen) und Gambach der Stadt Münzenberg (Wetteraukreis) einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Stadt Fritzlar, der Stadt Laubach, der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Langgöns

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Straßensperrungen

Sonstiges

Allgemeine Kundeninformation über mögliche Desinfektionsmaßnahmen des Trinkwassers in Ausnahmesituationen

Zur Versorgung unserer Kunden arbeiten wir rund um die Uhr daran, Trinkwasser in hervorragender Qualität und ausreichender Quantität jederzeit zur Verfügung zu stellen.

Trotz aller Bemühungen kann es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen.

Aufgrund der sehr engmaschigen Überwachung der Trinkwasserqualität durch externe Fachlabore, können Verunreinigungen sehr schnell festgestellt werden. Unsere mikrobiologische und chemische Überwachung des Trinkwassers geht dabei weit über das Maß hinaus, welches durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben wird.

Sollte es zu Verunreinigungen kommen, halten wir für diesen Fall Desinfektionsanlagen vor, die zusätzlich zur vorsorglichen und permanenten Desinfektion mit UV-Licht zugeschaltet werden können. Dies geschieht nur in Absprache und auf Anordnung der Fachbehörde, dem zuständigen Gesundheitsamt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen, die das Gas Chlordioxid erzeugen, welches dem Trinkwasser im Bedarfsfall zugegeben wird.

Besteht Gefahr in Verzug, kann die Zugabe von Desinfektionsmittel auch ohne eine Vorabinformation an die Kunden auf Anordnung der Behörde erfolgen. Dabei werden die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung eingehalten.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.

gez. Gemeindewerke Langgöns

Wildschadenschätzer

Für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 sind folgende Wildschadenschätzer vom Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns bestellt:

Ortsteil Lang-Göns:

Wildschadenschätzer: Malte Luh, Obergasse 24a

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Dornholzhausen:

Wildschadenschätzer: Wolfgang Zörner, Paul-Schneider-Straße 11

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Niederkleen:

Wildschadenschätzer: Jörg Weber, Bennergasse 10

Stellvertreter: Florian Eisenhardt, Auhof 4

Ortsteil Oberkleen:

Wildschadenschätzer: im Moment noch nicht neu benannt

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Cleeberg:

Wildschadenschätzer: Peter Grieb, Hauptstraße 28, 35415 Pohlheim

Stellvertreter: nicht benannt

Ortsteil Espa:

Wildschadenschätzer: Erhard Mank, Auf der Rute 4

Stellvertreter: nicht benannt

Ortslandwirt

Benennung von Ortslandwirten