Bürgerservice:
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen Bauleitplanung
Amtliche Bekanntmachungen zum Thema Bauleitplanung der Gemeinde Langgöns finden Sie hier
Straßensperrungen
Sperrung des Seegrundweges zwischen Cleeberg und Espa
Sobald die Nachttemperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt liegen beginnt auch wieder die Krötenwanderung. Besonders stark ist die Krötenwanderung im Seegrundweg zwischen Cleeberg und Espa. Mit dem Eintritt der Krötenwanderung wird der Weg sofort mit den vorhandenen Schranken gesperrt. Dies wird ab dem 08.03.2023 erfolgen. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis zum 15. April, wird jedoch auch früher aufgehoben, wenn die Krötenwanderung beendet ist. Dieser Termin kann sich jedoch auch noch einige Tage nach hinten verschieben, falls zu diesem Zeitpunkt die Krötenwanderung noch nicht beendet ist.
Wir bitten alle Einwohner um Verständnis für den Schutz der heimischen Amphibien.
Müller
Umweltberater
Verlängerung Vollsperrung der Gemeindestraße Mandlerweg, Verbindungsstraße Lang-Göns Dornholzhausen wegen Brückenarbeiten bis zum 31.03.2022
Wegen Brückenbauarbeiten wird die Gemeindestraße Mandlerweg, Verbindungsstraße Lang-Göns nach Dornholzhausen weiterhin bis zum 31.03.2023 voll gesperrt. Eine Umleitung ist entsprechend ausgeschildert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Der Bürgermeister
der Gemeinde Langgöns
Straßenverkehrsbehörde
St. Ulrich-Ring 13
35428 Langgöns
______________
Sachstandsmitteilung vom 02.09. zum Bauvorhaben Brückenbauwerk „Mandlerweg“ Dornholzhausen
Im Zuge der Abbrucharbeiten am Brückenbauwerk „Mandlerweg“ im OT Dornholzhausen Anfang Juni 2022 wurde festgestellt, dass sich teilweise die zu erhaltenden Widerlager-/ und Flügelwände einen deutlich schlechteren IST-Zustand befinden, als seinerzeit im Zuge der Planung und Ausarbeitung der Instandsetzungsmaßnahmen ersichtlich und einzuschätzen war. Demnach mussten die Arbeiten nach dem Teilabbruch der Fahrbahnplatte und Auflagerbalken zunächst unterbrochen werden, damit die Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit der Widerlager-/ und Flügelwände ermittelt und geprüft werden konnte. Nach etwaigen Kontrollprüfungen, Bohrkernentnahmen sowie gänzlichen freilegen der Widerlager-/ und Flügelwände ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der weitreichenden und schwerwiegenden Bauwerksschäden bei einer planmäßigen Instandsetzung des Brückenbauwerks keine langfristige Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit eintreten wird. Dementsprechend wurden nun auch die Widerlager-/ und Flügelwände bis auf die Bauwerksgründung (Fundamente) hin abgebrochen. Nach Sichtung und Prüfung der Bauwerksgründung wurde festgelegt, dass diese ausreichend statisch dimensioniert sind und lediglich geringfügig im Zuge der Instandsetzungsarbeiten ertüchtigt werden müssen.
Unter diesen Hintergründen und den neuen Erkenntnissen wurde dahingehend die Baustelle nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten wieder Stillgelegt, sodass zwischenzeitlich die seinerzeit aufgestellten statischen Berechnungen sowie Planunterlagen neu ermittelt und aufgestellt werden konnten. Zudem erschwert die prekär anhaltende globale Lage bedeutend etwaige Lieferzeiträume für Baumaterialien, im speziellen für die notwendigen Baustähle. Die Arbeiten am Brückenbauwerk „Mandlerweg“ werden unter Vorbehalt voraussichtlich Mitte September 2022 wieder aufgenommen und dann sukzessiv durchgeführt werden.
Gemeinde Langgöns
Bauverwaltung
Anordnungen Verkehr
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen Az.: 121-094/23-05
Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:
In der Gemeindestraße Hauptstraße und Hofstatt, je Ecke Brühlgasse das Verkehrszeichen 432-40 Straßenverkehrsordnung.
Begründung:
Um die Wegweisung zum Dorfgemeinschaftshaus Oberkleen als Ziel mit erheblicher Verkehrsbedeutung zu beschildern.
Lang-Göns, 13.02.2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns
als örtliche Ordnungsbehörde
Straßenverkehrsbehörde
Reusch
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen Az.: 121-091/22-05
Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:
An allen Laternenmasten im Gemeindegebiet, das VZ 394 StVO “Laternenring“.
Begründung:
Aufgrund von Energiesparmaßnahmen, sollen zukünftig die Laternen im gesamten Gemeindegebiet gedimmt oder abgeschaltet werden. Das VZ 394 StVO kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften die Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. Es dient den Verkehrsteilnehmern als Hinweis, ihr Kraftfahrzeug auf der Fahrbahn zugewandten Seite, durch z. B. Parkleuchten kenntlich zu machen.
Lang-Göns, 13.12.2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns
als örtliche Ordnungsbehörde
Straßenverkehrsbehörde
Reusch
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen Az.: 121-094/22-01
Hiermit ordne ich gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl I S. 367) in derzeit gültiger Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an:
Das VZ 314 mit Zusatzzeichen 1050-32 StVO, an der Ladestation auf dem Parkplatz der Weidigsporthalle in Oberkleen.
Begründung:
Auf dem Parkplatz vor der Ladestation, vor der Weidigsporthalle in Oberkleen, sollen bevorrechtigt nur Elektrofahrzeuge während des Ladens parken.
Lang-Göns, 14.12.2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Langgöns
A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns
Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)Planfeststellungsverfahren nach § 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
„A 45, sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Talbrücke Langgöns bis zum Gambacher Kreuz inkl. Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns, von Betr.-km 180,650 bis Betr.-km 185,350“ in den Gemarkungen Leihgestern der Stadt Linden, Lang-Göns der Gemeinde Langgöns, Holzheim der Stadt Pohlheim (alle Landkreis Gießen) und Gambach der Stadt Münzenberg (Wetteraukreis) einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Stadt Fritzlar, der Stadt Laubach, der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Langgöns
Sonstiges
Schutz vor der Geflügelpest
Stallpflicht und weitere Regelungen gelten in Teilen des Landkreises Gießen
Vorsichtsmaßnahmen nach Ausbruch im Lahn-Dill-Kreis
Landkreis Gießen. Nach einem Geflügelpest-Ausbruch im Lahn-Dill-Kreis müssen auch Haltungen in bestimmten Gebieten des Landkreises Gießen Vorkehrungen gegen eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche treffen. Betroffen ist eine Geflügelhaltung in der Gemeinde Hüttenberg unweit der Grenze zum Landkreis Gießen.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen richtet eine Sperrzone ein. Sie schließt an die Sperrzone des Lahn-Dill-Kreises an und umfasst alle Haltungen im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb.
Betroffen sind im Landkreis Gießen damit Haltungen in Teilen von Langgöns, im gesamten Stadtgebiet Linden, in Teilen von Gießen, Pohlheim, Heuchelheim, Wettenberg sowie kleinen Teilen von Lich, Fernwald und Biebertal. Das genaue Gebiet ist online einzusehen über eine interaktive Karte des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) für Tiergesundheit unter https://tinyurl.com/bdehkpzj
Innerhalb dieser Zone gilt die Pflicht zur Aufstallung. Das heißt: Vögel müssen dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge und ein Eindringen von Wildvögeln von oben und der Seite verhindert. Verantwortliche von Haltungen haben täglich zu überprüfen, ob Vögel erkrankt oder gestorben sind. Sterben ungewöhnlich viele Tiere, muss dies sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden. Es dürfen keine Vögel aus der Sperrzone hinaus- oder in die Zone hineingebracht werden. Vogelschauen sind untersagt.
Nochmals verschärfte Regelungen gelten in der sogenannten Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb. Auch diese erstreckt sich bis in den Landkreis Gießen.
Wichtig: Die Regelungen gelten für alle Haltungen unabhängig von der Größe - egal ob Hobby-Haltung oder gewerbliche Haltung. Eine Übersicht über alle geltenden Schutzmaßnahmen ist online auf www.lkgi.de nachzulesen.
Veterinäramt kontrolliert viele Haltungen
Das Veterinäramt wird in den kommenden Tagen etwa 60 Haltungen in dem betroffenen Gebiet kontrollieren. In bestimmten Fällen werden Proben entnommen, um Tiere auf den Geflügelpest-Erreger zu testen. Das Veterinäramt nimmt mit den Haltungen Kontakt auf.
Wer seine Geflügelhaltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt hat, muss dies so schnell wie möglich nachholen. Dies gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Gänse, Enten, Fasanen, Tauben und Wachteln. Eine Meldung ist online möglich über www.lkgi.de: Menüpunkt „Gesundheit, Soziales, Migration“, Tiere und Verbraucherschutz, Bekämpfung von Tierseuchen. Hier gibt es sowohl die Möglichkeit zur Online-Meldung als auch ein Meldeformular für den Postweg.
Alle Details regelt eine Allgemeinverfügung, die das Veterinäramt des Landkreises Gießen erlässt. Diese ist ebenfalls online unter www.lkgi.de zu finden. Sie tritt am 28. Januar in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Auch der Lahn-Dill-Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, ebenso der Wetteraukreis.
Allgemeine Kundeninformation über mögliche Desinfektionsmaßnahmen des Trinkwassers in Ausnahmesituationen
Zur Versorgung unserer Kunden arbeiten wir rund um die Uhr daran, Trinkwasser in hervorragender Qualität und ausreichender Quantität jederzeit zur Verfügung zu stellen.
Trotz aller Bemühungen kann es infolge von unvorhersehbaren Ereignissen zur Verunreinigung des Trinkwassers kommen.
Aufgrund der sehr engmaschigen Überwachung der Trinkwasserqualität durch externe Fachlabore, können Verunreinigungen sehr schnell festgestellt werden. Unsere mikrobiologische und chemische Überwachung des Trinkwassers geht dabei weit über das Maß hinaus, welches durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben wird.
Sollte es zu Verunreinigungen kommen, halten wir für diesen Fall Desinfektionsanlagen vor, die zusätzlich zur vorsorglichen und permanenten Desinfektion mit UV-Licht zugeschaltet werden können. Dies geschieht nur in Absprache und auf Anordnung der Fachbehörde, dem zuständigen Gesundheitsamt.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen, die das Gas Chlordioxid erzeugen, welches dem Trinkwasser im Bedarfsfall zugegeben wird.
Besteht Gefahr in Verzug, kann die Zugabe von Desinfektionsmittel auch ohne eine Vorabinformation an die Kunden auf Anordnung der Behörde erfolgen. Dabei werden die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung eingehalten.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen Ihnen für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.
gez. Gemeindewerke Langgöns
Anzeige gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) für Veranstaltungen (früher: Gestattung)
Allgemeine Information!
Gemäß dem Hessische Gaststättengesetz (HGastG) vom 28.03.2012 in der zurzeit
gültigen Fassung, müssen Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke
abgegeben werden, beim Gewerbeamt angezeigt werden.
Anstelle der früheren „Gestattung“ tritt gemäß § 6 HGastG nur noch eine
Anzeigepflicht des vorübergehenden Gaststättengewerbes.
Diese Anzeige ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der
Gemeinde zu erstatten. Diese Frist ist zwingend einzuhalten.
Die Anzeigen werden von der Gemeinde Langgöns an den Fachbereich Bauen und
den Fachdienst Lebensmittelüberwachung des Landkreises Gießen, das Finanzamt
Gießen, das Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz) sowie die Polizeistation
Gießen-Süd übermittelt.
Im Gegensatz zur früheren Gestattung ist die neue Anzeige gemäß § 6 HGastG
auch bei Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen erforderlich.
Den Antrag findet man im Internet unter www.langgoens.de oder erhält ihn im
Rathaus, St. Ulrich-Ring 13, Zimmer E 8.4 und E 8.5 (Bürgerbüro). Dort kann man
auch den vollständig ausgefüllten Antrag abgeben. Folgende Angaben werden
benötigt:
Veranstalter, Name und Vorname der/s Verantwortlichen, Telefonnummer der/s
Verantwortlichen, ladungsfähige Anschrift der/s Verantwortlichen, Art der
Veranstaltung, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung,
vorgesehene Speisen und Getränke, voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl.
Die Verwaltungsgebühr beträgt zurzeit 25,00 €.
Werden Anzeigen unterlassen oder nicht rechtzeitig erstattet, liegt eine
Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 HGastG vor, die mit einer Geldbuße geahndet
wird.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Langgöns, Herrn
U. Schäfer, Tel. 06403-902029, Email u.schaefer@langgoens.de oder Herrn D. Acar,
Tel. 06403-902039, Email d.acar@langgoens.de .
Stand 04/2022
Wildschadenschätzer
Für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 sind folgende Wildschadenschätzer vom Gemeindevorstand der Gemeinde Langgöns bestellt:
Ortsteil Lang-Göns:
Wildschadenschätzer: Malte Luh, Obergasse 24a
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Dornholzhausen:
Wildschadenschätzer: Wolfgang Zörner, Paul-Schneider-Straße 11
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Niederkleen:
Wildschadenschätzer: Jörg Weber, Bennergasse 10
Stellvertreter: Florian Eisenhardt, Auhof 4
Ortsteil Oberkleen:
Wildschadenschätzer: Alwin Reuter, Friedenstraße 3
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Cleeberg:
Wildschadenschätzer: Peter Grieb, Hauptstraße 28, 35415 Pohlheim
Stellvertreter: nicht benannt
Ortsteil Espa:
Wildschadenschätzer: Erhard Mank, Auf der Rute 4
Stellvertreter: nicht benannt
Ortslandwirt
Benennung von Ortslandwirten
