Abfall / Müll:
Kommunaler Wertstoffhof auf dem Bauhof Langgöns
Die Gemeinde Langgöns bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern die kostenlose Abgabe von Wertstoffen über den Wertstoffhof in Langgöns, Perchstetten 8 zu folgenden Uhrzeiten an:
Do 15:00 - 18:00 Uhr
Fr 10:00 - 12:00 Uhr
Der Wertstoffhof darf von Einwohnern des Landkreises Gießen genutzt werden. Abgegeben werden können Wertstoffe in einer Menge von bis zu etwa einem halben Kubikmeter, das bedeutet eine Kofferraum-Ladung oder ein kleiner Anhänger:
- Altholz, auch lackiert oder lasiert, aus dem Wohnbereich, Platten aus Holz, aus Holzwerk-stoffen, auch Spanplatten, Sperrholzplatten, Multiplex, Arbeitsplatten aus Holz mit beschichteter Oberfläche,
…aber kein Holz aus dem Außenbereich, nicht mit Holzschutzmitteln behandelt
- Bauschutt wie Betonstücke, Boden- & Wandfliesen, Porzellangeschirr, Klinkersteine, Ziegelsteine, Natursteine, Backsteine, Pflastersteine, Zement, Mörtel, Kies, auch Waschbecken & Toilettenschüssel,
...ohne Metall, keine Erde, kein Porenbeton wie Ytong, keine Gipskartonplatten, kein Asbest
- Metalle aller Art,
…aber keine Autoteile, keine explosiven, keine ölverschmutzten Dinge
- Elektrokleingeräte bis maximal Toastergröße
… aber nicht größer. Größere Geräte können sie zur kostenlosen Sperrmüll-Abholung anmelden, s.unten
- Kunststoffgegenstände aus Hartkunststoff wie z.B. Regenfass, „Bobbycar“, oder Gartenstühle
…aber keine Verpackungen, kein Kunststoff „vom Bau“ wie Spülkästen, keine Rolläden, keine Fußbodenleisten, keine Öltanks, und kein Weichplastik wie Gartenschläuche oder Aufblasartikel
- Papier und Pappe (Kartonagen flachgelegt)
- Astschnitt
- Energiesparlampen
- PU-Dosen (Montageschaumdosen)
- Flaschen - Naturkorken
- CD`s
- Toner/ Tintenkartuschen
Weitere Hinweise:
Bitte trennen Sie die Materialien, die sie anliefern möchten. Vermischungen müssen abgewiesen werden. Gegenstände, die wegen ihrer Art oder Menge nicht am Wertstoffhof angenommen werden, können fast ausnahmslos im Abfallwirtschaftszentrum AWZ des Landkreises in der Lahnstraße 220 in Gießen teils kostenfrei, teils kostenpflichtig abgegeben werden.
Für viele sperrige Gegenstände, auch große Elektrogeräte, können Sie bis zu 2mal jährlich die kostenfreie Abholung über die Sperrmüllabfuhr nutzen, Telefon 0641 26 55 98 88
Für regelmäßige Mehrmengen an Papier und Pappe empfiehlt der Landkreis Gießen die Bestellung einer zusätzlichen blauen Tonne. Die Gebühr dafür beträgt 12 Euro im Jahr.
Für regelmäßige Mehrmengen an Grüngut aus dem Garten empfiehlt der Landkreis Gießen die Bestellung einer zusätzlichen grünen Biotonne:
Die kleine 120–Liter für 26,40 € im Jahr oder die große 240-Liter Biotonne für 51 € im Jahr.
Die Bestellung erfolgt schriftlich an den Fachdienst Abfallwirtschaft, Riversplatz 1-9 in 35394 Gießen, Infos per Tel. 0641 - 9390 1900 oder www.lkgi.de
Ansprechpartner
Uwe Müller
Gemeindeverwaltung Langgöns
St.-Ulrich- Ring 13
35428 Langgöns
Zimmer U8
Tel 06403 9020 - 16
Fax 06403 9020 - 50
E-Mail u.mueller@langgoens.de
Geänderte Öffnungszeiten
Bitte beachten:
Ab dem 24.12.24 - 01.01.2025 bleibt das Rathaus geschlossen.
Öffnungszeiten des Rathauses ab 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 hat das Rathaus auch donnerstagvormittags von 07:30 - 12:30 Uhr wieder geöffnet.
Info Flyer
Hinweise zum Altholz
Diese Hölzer können in die Holzcontainer:
- Holz unbehandelt sowie lackiert, lasiert, verleimt
- Möbel, Innentüren,
- Obstkisten (Einweg), auch Transportkisten aus Holzwerkstoffen, unbehandelte Holzpaletten, auch mit Paletten-Fuß aus Holzwerkstoffen
- Schaltafel, Schalholz vom Betonieren ohne Öl-Anhaftungen
Dies darf nicht hinein:
- Generell darf kein mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz im Wertstoffhof angenommen werden.
- Dies betrifft die Hölzer aus dem Außenbereich wie Zäune, Außentüren, Holzfachwerk, Bahnschwellen, imprägnierte Bauhölzer, Fensterläden und –rahmen sowie imprägnierte Gartenmöbel.
Bei der Sammlung des Altholzes an den kommunalen Wertstoffhöfen geht es auf Basis der Vorgaben der Altholzverordnung nach den Fragen:
Wo kommt das Altholz her, wozu wurde es genutzt?
Grundsätzlich gilt: Bei Holz aus dem Außenbereich ist davon auszugehen, dass dieses Material imprägniert ist. Die weiß lackierten alten Fensterrahmen wurden mit bleihaltigem „Bleiweiß“ gestrichen und dürfen deshalb nicht in die Holzcontainer. Bei Zäunen, Jägerzäunen, Gartenmöbeln, Spielplatzgeräten, Hölzer aus dem Garten- und Landschaftsbau ist das ehemalige Behandlungsmittel oft nicht mehr zu erkennen. Beim Kauf war es ursprünglich grün oder braun, weil mit Kupfer- oder Chromsalz imprägniert. In wenigen Jahren verschwindet die Farbe, die chemischen Inhalte sind jedoch noch vorhanden. Deshalb müssen diese Hölzer über das Abfallwirtschaftszentrum AWZ entsorgt werden.
Der blaue lackierte Stuhl (siehe Foto) darf beispielsweise in den Holzcontainer, die Zaunelemente gehören nicht in die Holzcontainer, sondern ins Abfallwirtschaftszentrum AWZ Lahnstraße 220 in Gießen.
Fotos auf dieser Seite : Meike Barts, Landkreis Gießen