Schiedsamt

Empfang
Tina Rinn
E11
06403 902052

Empfang-Sozialwesen
Marion Beppler
E11
06403 902052

Zuständigkeiten:

zur Zeit ist keine News veröffentlicht

Das Schiedsamt

Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten verfügt die Gemeinde Langgöns über fünf Schiedsämter.

Das Schiedsamt kann bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Beispiele für Privatdelikte sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung.

In manchen Fällen muss zuerst das Schiedsamt angerufen werden – oder eine andere von der Landesjustizverwaltung anerkannte Gütestelle – um im Falle eines erfolglosen Schlichtungsversuches beim Amtsgericht klagen zu können, so bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 Euro, bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten und bei Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, soweit die Tat nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist.

Lang-Göns

Karl-Heinz Luh
Obergasse 24
35428 Langgöns

Tel. 0 64 03 - 58 25

Dornholzhausen/Niederkleen

Uwe E. Thomas
Schulstr. 5
35428 Langgöns

Tel. 0172 - 69 04 421

Oberkleen

Michael Panzer
Mittelweg 2
35428 Langgöns

Tel. 0 64 47 - 88 78 11
E-Mail schiedsamt.oberkleen@freenet.de

Cleeberg und Espa

Arndt Wagner
Fuchsgraben 21
35428 Langgöns

Tel. 0175 - 52 45 112