Umweltamt

Umwelt-u. Kulturbeauftragter
Uwe Müller
U8
06403 902050

Umweltsach-bearbeiter
Lukas Friedrich
U8
06403 902052

Zuständigkeiten:

Umweltschutz

Zimmer: U8

Telefon: 06403-9020-16


Sperrung des Seegrundweges zwischen Cleeberg und Espa

Sobald die Nachttemperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt liegen beginnt auch wieder die Krötenwanderung. Besonders stark ist die Krötenwanderung im Seegrundweg zwischen Cleeberg und Espa. Mit dem Eintritt der Krötenwanderung wird der Weg sofort mit den vorhandenen Schranken gesperrt. Dies wird evtl. bereits ab dem 08.03.2024 erfolgen. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis zum 15. April, wird jedoch auch früher aufgehoben, wenn die Krötenwanderung beendet ist. Dieser Termin kann sich jedoch auch noch einige Tage nach hinten verschieben, falls zu diesem Zeitpunkt die Krötenwanderung noch nicht beendet ist.

Wir bitten alle Einwohner um Verständnis für den Schutz der heimischen Amphibien.

Müller
Umweltberater

Zuschüsse für das Heizen mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas

Zurzeit gehen im Umweltamt der Gemeinde Langgöns viele Anfragen ein, ob es schon konkrete Informationen zu den vorgesehenen Zuschüssen für das Heizen mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas gibt. Dies ist nach Rücksprache mit der hessischen Staatskanzlei nicht der Fall. Es wird auf die Homepage https://wirtschaft.hessen.de/energie verwiesen. Hier werden unter dem Titel „Energiepreisbremsen“ und dort unter der Überschrift „Heizen mit Öl, Pellets und Flüssiggas“ jeweils die aktuellsten Meldungen abgedruckt und laufend aktualisiert. Die Bevölkerung wird gebeten, sich auf dieser Seite entsprechend zu informieren.

Sobald jedoch die konkreten Regelungen zu diesen Zuschüssen feststehen, werden diese aber auch in allen Medien wie Fernsehen, Rundfunk, Zeitungen u.s.w. der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Uwe Müller
Umweltberater

Langgöns ist in die Wolfspräventionsgebiete Hessen aufgenommen

Mit der Aufnahme der Gemeinde Langgöns in die „Wolfspräventionsgebiete Hessen“ besteht nun für die Halter von Weidetieren unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Förderung von Schutzmaßnahmen dieser Tiere.

Konkrete Auskunft hierzu gibt das Merkblatt „Präventionsmaßnahmen der Förderrichtlinie „Weidetierschutz“ (Stand November  2022): Hierin wird konkret das Antragsverfahren, die Antragsberechtigung, die Fördergegenstände sowie die entsprechenden Antrags- und Bindungsfristen erläutert.

Ebenso sind auf den entsprechenden Seiten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) unter „Wolfszentrum Hessen“

https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum

wichtige Informationen wie Verhaltenshinweise, Wolfsnachweise sowie die Meldung von Wölfen oder deren Risse, sowie die entsprechenden Ansprechpartner abgedruckt.

Alle Weidetierhalter werden gebeten sich auf den angegebenen Seite des HLNUG entsprechend zu informieren.

Uwe Müller

Umweltberater

Keine Ablagerungen an Gewässern!!

Im Rahmen der Hochwassersituation der letzten Tage wurde wieder einmal bewusst, wie gefährlich es sein kann, wenn Anlieger von Gewässern Ablagerungen jedweder Art an den Ufern unserer Bäche vornehmen. Auch wenn es oft kaum möglich erscheint, dass das Wasser in die Höhe der vorgenommenen Ablagerungen ansteigt, so kann dies bei entsprechenden Niederschlägen doch sehr schnell der Fall sein. Dies gilt nicht nur für unser größeren Gewässer wie Kleebach und Gönsbach/Diesenbach, sondern auch für die kleineren Bäche wie Strauchbach, Fauerbach u.a.

Werden die abgelagerten Gegenstände dann vom Wasser mitgerissen, so können Sie an Brücken und Durchlässen zu Verstopfungen führen und sich hieraus Überschwemmungen entwickeln, die wiederum sogar bis zu Schäden an Wohnhäusern führen können.

Allzu gern werden die Uferbereiche als Lagerplatz genutzt um die eigenen Grundstücke größtmöglich nutzen zu können. Doch derartige Ablagerungen sind verboten und können wie oben geschildert, auch verheerende Wirkungen haben.

Konkret wird dies im Wasserhaushaltsgesetz wie folgt geregelt: Im Uferrandstreifen ist verboten: die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können. Die bemessene Breite des Gewässerrandstreifens beträgt im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter (§ 29 Abs. 1 WG).

Somit gehören weder Brennholzstapel, noch Bretter, Spielgeräte, Planen, Kunststoffcontainer und -Gefäße, Astschnitt und vieles andere mehr, in den Uferbereich. Dies gilt insbesondere auch für die Errichtung von Kompost- oder Misthaufen am Ufer, die zusätzlich Nährstoffe ins Gewässer eintragen können und somit das ökologische Gleichgewicht im Gewässer negativ beeinträchtigen. Gleiches gilt für die Entsorgung von Grasschnitt und anderen Gartenabfällen in die Gewässer, die die gleiche negative Wirkung haben.

Deshalb bitten wir alle Einwohner die Uferbereiche zu räumen, damit derartige Schäden und Beeinträchtigungen am Gewässer nicht vorkommen. Machen Sie auch Ihre Nachbarn hierauf aufmerksam, falls diese die Problematik noch nicht erkannt haben.

Es geht um die eigene Sicherheit und die aller anderen Einwohner, die im Überschwemmungsgebiet unserer Bäche wohnen.

Uwe Müller
Umweltberater