Schöffenwahl

Bewerbung bis 30.04.2023

Grundsätzliches:

Die Amtszeiten der Schöffen in den Amtsgerichten enden in diesem Jahr.

Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter ohne juristische Vorbildung.

Im Schöffengericht wirken sie in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter mit. Als Vermittlerinnen/Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu gesetzeskonformem Verhalten stärken. Sie wirken auf ein allgemeinverständliches und überschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung ein.

Die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen beträgt fünf Jahre. Weitere Hintergrundinformationen sind auch unter www.schoeffenwahl2023.de zu finden

Bewerbung:

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 25 und 69 Jahren. Sie müssen in Langgöns wohnen und dürfen nicht vorbestraft sein.

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt bis zum 30. April 2023 bei der Gemeinde Langgöns bewerben.

Bewerbungsformular mehr

Verfahrensablauf:

Über die Bewerbungen für das Schöffenamt erstellt die Gemeinde eine Vorschlagsliste, die in die Gremien (Gemeindevorstand, Gemeindevertretung) eingebracht wird. Die Vorschlagsliste ist nur angenommen, wenn ihr mindestens 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung zustimmen. Danach muss die Liste für einen bestimmten Zeitraum zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden (hierüber wird rechtzeitig in der Presse informiert), bevor sie an das Amtsgericht weitergeleitet wird.

Die eigentliche Wahl zur Schöffin und zum Schöffen erfolgt im Spätsommer/Herbst durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

Der Gemeindevorstand
gez. Marius Reusch Bürgermeister