Info Gemeindekasse

Für die Fälligkeiten der Steuern, Gebühren und Abgaben gelten folgende Zahlungsintervalle:

  • 15.02.
  • 15.05.
  • 15.08. 
  • 15.11.

Wasser-/Kanalgebühren, Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Gewerbesteuer

  • 01.07.       Hundesteuer
  • 01.11.       Pachten
  • jeweils am 15. eines Monats -  Kindergartengebühren

Wählen Sie den einfachen und bequemen Weg der Zahlung und erteilen Sie uns eine Vollmacht zum Bankeinzug. Diesen Einzug können Sie widerruflich erteilen. Einer Abbuchung durch uns, können Sie jederzeit bei Ihrer Bank widersprechen.

Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ab 1. Januar 2024

Die Gemeindevertretung Langgöns hat im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanung die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2024 beschlossen.

Der neue Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wird von 300 v.H. auf 332 v.H. und für Grundsteuer B von 300 v.H. auf 365 v.H. erhöht.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ändert sich von 350 v.H. auf 370 v.H.

Hierzu einige Erläuterungen:

Die Hebesätze der Gemeinde Langgöns lagen bisher deutlich unter den Hebesätzen der Nachbargemeinden und dem Landesdurchschnitt und gerade die Grundsteuer ist seit mehr als 10 Jahren nicht mehr angepasst worden. Durch eine wirtschaftlich gute Lage und solide Haushaltsführung konnten wir uns im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen lange Jahre solch niedrige Steuerhebesätze buchstäblich leisten, doch die Aufgabenlast, die auf die Gemeindeebene übertragen wird, steigt stetig und verursacht somit auch steigende Aufwendungen. Ein in dieser Hinsicht besonders relevanter Bereich ist die Pflichtaufgabe der Kinderbetreuung. Hier haben die Schaffung der gesetzlich geforderten Kita-Plätze sowie die steigenden Anforderungen allein in den letzten Jahren Mehrkosten von mehreren Millionen Euro ergeben, die von der Gemeinde zu tragen sind. Weiterhin können als Gründe noch die hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und auch die allgemeine Inflation und Kostensteigerung, die uns genauso wie die Wirtschaft und die Privathaushalte trifft, genannt werden. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt 2024 zu erreichen, ist daher diese Anpassung erforderlich.

Die neuen Steuerbescheide werden bis Mitte Januar 2024 an alle Steuerpflichtigen verschickt.

Machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie, sofern noch nicht geschehen, der Gemeindekasse ein SEPA Lastschriftmandat. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert möglicherweise Mahnungen usw. bei verspäteter Zahlung.

Unter der Internetadresse www.langgoens.de in der Rubrik „Steuern/Finanzen“ können Sie bequem Ihre SEPA Lastschriftmandat eingeben und online an die Gemeinde versenden.

Steueramt der Gemeinde Langgöns

Steuerbescheide für Grundsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer sind weiterhin gültig!

Die Gemeinde Langgöns weist darauf hin, dass die im Jahre 2010 erteilten Steuer- und Abgabenbescheide auch für die nachfolgenden Jahre gültig sind. Ist in der Folgezeit ggf. eine Änderungsfestsetzung erfolgt, so gilt dieser Bescheid. Die fälligen Zahlungen (15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.) sind dabei unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Steuer- und Abgabenwerte zu diesen Fälligkeitsterminen zu leisten.

Machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie der Gemeindekasse eine Abbuchungserlaubnis. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert möglicherweise Mahnungen usw. bei verspäteter Zahlung.

Steueramt der Gemeinde Langgöns