Info Gemeindekasse

Für die Fälligkeiten der Steuern, Gebühren und Abgaben gelten folgende Zahlungsintervalle:

  • 15.02.
  • 15.05.
  • 15.08. 
  • 15.11.

Wasser-/Kanalgebühren, Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Gewerbesteuer

  • 01.07.       Hundesteuer
  • 01.11.       Pachten
  • jeweils am 15. eines Monats -  Kindergartengebühren

Wählen Sie den einfachen und bequemen Weg der Zahlung und erteilen Sie uns eine Vollmacht zum Bankeinzug. Diesen Einzug können Sie widerruflich erteilen. Einer Abbuchung durch uns, können Sie jederzeit bei Ihrer Bank widersprechen.

Aktuell

Steuerbescheide für Grundsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer sind weiterhin gültig!
Die Gemeinde Langgöns weist darauf hin, dass die im Jahre 2010 erteilten Steuer- und Abgabenbescheide auch für die nachfolgenden Jahre gültig sind. Ist in der Folgezeit ggf. eine Änderungsfestsetzung erfolgt, so gilt dieser Bescheid. Die fälligen Zahlungen (15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.) sind dabei unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Steuer- und Abgabenwerte zu diesen Fälligkeitsterminen zu leisten.

Machen Sie es sich einfacher und erteilen Sie der Gemeindekasse eine Abbuchungserlaubnis. Dies erspart die Überwachung der Fälligkeitstermine und –beträge und verhindert möglicherweise Mahnungen usw. bei verspäteter Zahlung.

Steueramt der Gemeinde Langgöns