Finanzen/Haushalt
Die Ausführungen auf dieser Seite sollen dazu beitragen, die gemeindlichen Finanzen transparenter zu gestalten und das Interesse hieran beim interessierten Leser zu wecken.
Haushaltswesen
Jeder Bürger kommt von Zeit zu Zeit mit der öffentlichen Verwaltung der Gebietskörperschaft, in der er lebt seiner Gemeinde, und damit auch mit ihrer kommunalen Haushaltswirtschaft in Berührung. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn:
- gemeindliche Straßen, Wege und Brücken benutzt werden
- Friedhofsgebühren zu bezahlen sind oder
- die Ferien in einem Land verbracht werden sollen, in welches man nur mit einem gültigen Reisepass einreisen kann
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen die Gemeinden die nötigen Gelder beschaffen, verwalten und verwenden.
Die Aufgaben der Gemeinde Langgöns sind entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Hessen (Hessische Gemeindeordnung) gegliedert in
- Pflichtaufgaben
- übertragene Aufgaben des Landes (sogenannte Weisungsaufgaben) und
- Aufgaben, die die Gemeinde im Rahmen ihrer Daseinsfürsorge für ihre Bürger freiwillig leistet
Aufgaben der Abteilung Finanzen
Organisationsstruktur
- Dezernat 1
Abteilung Finanzen
Finanzwirtschaftliche Steuerung
- Aufstellung des Haushaltsplanes der Gemeinde Langgöns
Überwachung der Ausführung des Haushaltsplanes
Jahresabschluss
Haushaltssicherungskonzept
Finanz- und Investitionsplanung
Finanzcontrolling/Berichtswesen
Zentrale Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
Angelegenheiten des Finanzausgleichs
Finanzierungs- und Liquiditätsmanagement
Kreditaufnahmen/Darlehensbewilligungen
Rücklagenbewirtschaftung
Beteiligungen
Finanzservice
- Pflege des EDV-Systems für das Finanzwesen
Bearbeitung steuerrechtlicher Fragen
Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen für investive Maßnahmen
Bearbeitung ausgegebener Darlehen und kreditähnlicher Rechtsgeschäfte
Kautionen, Hinterlegungen
Vorschüsse
Finanzstatistiken
Bereitstellung von Finanzinformationen
Anlagenbuchhaltung